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  • Achtung bei alten Wohngebäudeversicherungen und Elementarversicherungen – Überprüfung erforderlich

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Wohngebäudeversicherung
    • Tags: Eigentümer, Elementarschadenversicherung, Elementarversicherung, Gebäudeversicherung, Hausbesitzer, Monopolversicherung, Onlinevergleich, Schaden, Vergleichsrechner, Versicherung, versicherung vergleich, Versicherungsvergleich, Versicherungvergleich, Wohngebäudeversicherung
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    Viele Hausbesitzer wiegen sich in vermeintlicher Sicherheit Ihrer Wohngebäudeversicherung. Sie wissen nicht, dass Altverträge oft nicht alle Schäden übernehmen, wie dies aktuelle Policen tun. Kurzfristige Überprüfung des vorhandenen Versicherungsschutzes ist unumgänglich.

    Siegfried Müller (Name von der Redaktion geändert) war ein paar Tage verreist, als ein starkregen über seine Dorf herein prasselte. Da er keinen Nachbarn gebeten hatte nach dem Haus zu sehen, bemerkte niemand sofort, dass sich durch einen Rückstau vom WC riesige Wassermassen auf den Fußboden ausbreiteten. Als Herr Müller von seinem Kurzurlaub zurück war, meldete er den Schaden zwar sofort, doch seine Wohngebäudeversicherung verweigerte die Übernahme des Schadens.

    Herr Müller war sehr verwundert, da er eigentlich nichts falsch gemacht hatte. Er hatte die Versicherung direkt mit dem Kauf des Hauses im Jahre 1965 abgeschlossen und ging davon aus, dass alles in bester Ordnung ist. Dass er die Versicherung abschloss, dafür sorgte damals sogar schon der Gesetzgeber, da früher die Wohngebäudeversicherung ein Muss für Hauseigentümer war (zumindest im Südwesten Deutschlands).

    Die damalige Württembergische Wohngebäudeversicherung war in Baden Württemberg eine Pflichtversicherung, wobei die Gesellschaft ein absolutes Monopol hatte. Ab 1960 wurde der Versicherungsschutz auch für Elementarschäden am Eigenheim, wie etwa Feuer, Hagel, Hochwasser und Überschwemmung auf. Im Gegensatz zu den heutigen Tarifbedingungen der Elementarversicherung gehörten damals die Schäden aus Rückstau nicht zum Leistungsumfang.

    Im Jahre 1994 wurde die Monopolversicherung in Baden-Württemberg aufgrund von EU-Vorschriften aufgeboben. Seit diesem Termin können sich nun die Hausbesitzer nun nicht nur selbst entscheiden, ob Sie Ihre Eigenheim gegen solche Risiken versichern möchten, sondern auch frei auf dem Versicherungsmarkt nach Angeboten suchen. Wie viele Verbraucher hat sich Herr Müller nicht aktiv um seinen Versicherungsschutz gekümmert, und ist daher nun Kunde bei der SV Gebäudeversicherung , die als Anschlussgesellschaft die Versicherungsbestände der Württembergische Wohngebäudeversicherung übernommen hat.

    Die Tarifbedingungen wurden seitens der SV Gebäudeversicherung nicht erweitert, so dass in der Elementarversicherung der Rückstau des Leitungswassers nicht enthalten ist. Für eine Änderung der Versicherungsbedingungen sah die SV Gebäudeversicherung auch keinen Anlass. „Man ging davon aus, dass die Kanalisation groß genug ist und einen ordentlichen Regenguss verkraftet“, so eine Sprecherin der SV-Versicherung laut Medienberichten. Diese Sichtweise wurde von der SV Gebäudeversicherung auch relativiert, da durch den Anstieg schwerer Unwetter das Risiko gestiegen ist. Wer also heute bei der SV Gebäudeversicherung oder einem Wettbewerber eine Elementarschadenversicherung abschließt, kann sich auch gegen die Risiken aus Rückstau von Leitungswasser versichern.

    Überprüfen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz zur Wohngebäudeversicherung!

    Dass die Versicherungsbranche Sie aktiv auf Ihre Lücken hinweist dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Die Zunahme der Elementarschäden beschert den Versicherungsgesellschaften starke Probleme. In den Monopolzeiten war die Schadenshäufigkeit deutlich geringer. Darüber hinaus kam eine Solidargemeinschaft zur Begleichung der Schäden auf. Allein bei der SV Gebäudeversicherung haben sich die Aufwendungen zur Begleichung von Elementarschäden innerhalb von 10 Jahren auf ca. 140 Millionen pro Jahr weit mehr als verzehnfacht. Diese Summe, so Branchenkreise, werden aktuell durch die Beitragseinnahmen nicht gedeckt! Die Versicherungen sichern Ihre Risiken zwar auch bei Rückversicherern ab, diese Gesellschaften erhöhen jedoch schon laufend Ihre Beitragsprämien, die die Versicherungen selbst wiederum an die Verbraucher weitergeben.

    Tipp:

    Überprüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung und Ihre Elementarschadenversicherung auf den Deckungsumfang. Wenn Sie einen Altvertrag haben, sollten Sie gezielt nach den Bedingungen für „Überschwemmung“, „Rückstau“ und „Starkregen“, sowie „Erdbeben“ achten. Vergleichen Sie Ihr Tarifwerk und Ihre Versicherungsprämien mit denen aktueller Angebote. Durch unseren Onlinevergleich unter www.1aversicherung.net steht Ihnen ein leistungsfähiger Vergleichsrechner mit einer Vielzahl von Angeboten zur Verfügung.

    Zum Wohngebäudeversicherung Vergleich (klicken Sie hier)

    Ihr

    Siegmar Bührle

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