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  • „Tanken“ und die Unfallversicherung

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Unfallversicherung
    • Tags: gesetzliche unfallversicherung, günstige Unfallversicherung, haftpflicht, Haftpflichtversicherung, private unfallversicherung, Unfall, Versicherungspolice, Versicherungsschutz
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    Erleidet ein Versicherter beim Tanken auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, so ist dies kein Fall, für die die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen muss. Zu dieser Entscheidung ist das Hessische Landessozialgericht (LSG) gekommen.

    Der Fall zur gesetzlichen Unfallversicherung

    Im konkreten Fall verunglückte die Klägerin auf dem Weg zur Arbeit. Sie hatte jedoch nicht den direkten Weg zur Arbeit gewählt, sondern war vielmehr bis zur nächsten Ortseinfahrt (in Gegenrichtung) zum Tanken gefahren. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall – wozu auch Fahrten zur Arbeitsstätte gehören – mit der Begründung ab, dass der Unfall sich nicht auf dem versicherten Weg zur Arbeit ereignet habe.

    Die Entscheidung

    Das Hessische Landessozialgericht (LSG) folgte dieser Auffassung. Die Versicherten seinen zwar grundsätzlich nicht zur ausschließlich auf dem kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geschützt, wie die übliche Meinung vorherrscht, sondern auch längere Wege sind vom Versicherungsschutz erfasst. Dies jedoch nur, wenn für diese Objekte ein nachvollziehbares betriebsbezogenes Interesse oder Gegebenheit spreche. Hiervon sei z.B. auszugehen, wenn eine verkehrstechnisch schlechte Verbindung umgangen oder eine weniger verkehrsreiche Strecke genutzt werden kann. Solche Gründe konnte das LSG jedoch im vorliegenden Fall nicht erkennen.

    Auch der von der Klägerin vorgebrachte Einwand, dass Sie vorher habe tanken müssen, ließ das LSG nicht als Argument gelten. Tanken, so das LSG, gehöre grundsätzlich im unversicherten persönlichen Lebensbereich. Ein Versicherungsschutz bestehe beim Tanken nur dann, wenn während der Fahrt das Tanken zum Erreichen des Ziels unvorhergesehen notwendig wird. Da die Klägerin jedoch die Fahrt zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte problemlos hätte erreichen können, da bei Fahrtantritt der Reservebereich noch nicht angebrochen war.

    Tipp: die private Unfallversicherung

    Verlassen Sie sich nicht auf den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die meisten Unfälle passieren auch – nachgewiesener Maßen – außerhalb der beruflichen Sphäre, also in der Freizeit, und hier gibt es sowieso keinen Schutz. Sichern Sie definitiv vorhandene Risiken aus Unfall, was auch Sie nicht planen können, über eine private Unfallversicherung ab. Über unseren Onlinerechner „private Unfallversicherung” finden auch Sie eine passende Versicherungspolice. Schützen Sie sich selbst rechtzeitig vor Unfallfolgen!

    >> Unfallversicherung Vergleich <<

    Ihr

    Siegmar Bührle

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    • unfall beim tanken
    • gesetzliche Unfallversicherung Tanken

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