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  • Fragen und Antworten zur Risikolebensversicherung

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Risikolebensversicherung
    • Tags: Absicherung Finanzierungen, Absicherung Geschäftspartner, Hinterbliebenenabsicherung, Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung Vergleich, Versicherungsvergleich Risikolebensversicherung
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    Welche Zusatzversicherungen sind bei der Risikolebensversicherung möglich?

    Die Risikolebensversicherung können Sie jederzeit um diverse Zusatzabsicherungen ergänzen. Hierzu zählen insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung. Neben der Leistung im Todesfall können auch monatliche Renten bei Berufsunfähigkeit ausgezahlt werden. Wird der Versicherte aufgrund der Berufsunfähigkeit zum Pflegefall, werden auch hierfür zusätzliche Renten gewährt. Sollte der Todesfall auf einen Unfall zurückzuführen sein, erhalten die Angehörigen bei der Unfallzusatzversicherung noch zusätzliche Leistungen, die neben der reinen Todesfallsumme gezahlt werden.

    Gibt es eine Kapitalauszahlung nach Vertragsablauf?

    Ganz eindeutig muss diese Frage mit Nein beantwortet werden. Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Das heißt, zur Auszahlung der Versicherungssumme kommt es nur im Todesfall. Im Erlebensfall werden keine Leistungen ausgezahlt.

    Wenn Sie weitere Fragen zur Risikolebensversicherung haben, hier geht’s zu den meist gestellten Fragen – lesen Sie hier weiter …

    Kann die Risikolebensversicherung gekündigt werden?

    Die Risikolebensversicherung kann jeweils mit Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Ausnahmen gelten bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsweise. Die Kündigung muss dann mindestens einen Monat vor der nächsten Beitragszahlung erfolgen.

    Was ist beim Bezugsrecht in der Risikolebensversicherung zu beachten?

    Beachten Sie bei der Auswahl des Bezugsrecht, einen Bezugsberechtigten genau anzugeben. Sie sollten hierfür den vollständigen Namen, samt Geburtsnamen, sowie die Adresse hinterlegen. Ändert sich diese während der Laufzeit der Risikolebensversicherung, achten Sie darauf, die Änderung an Ihre Versicherung weiterzuleiten. Andernfalls kann es zu erheblichen, zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung der Leistungen kommen.

    Gibt es auch bei der Risikolebensversicherung Überschussbeteiligungen?

    Diese Überschussbeteiligungen sind natürlich auch bei der Risikolebensversicherung möglich. Sie entstehen durch eine kostengünstige Verwaltung oder durch weniger Todesfälle, als zunächst angenommen. Bei der Risikolebensversicherung wird die Überschussbeteiligung jedoch nicht ausgezahlt, sondern äußert sich durch verringerte Beiträge.

    Kann die Risikolebensversicherung beitragsfrei gestellt werden?

    Die Risikolebensversicherung kann bei Bedarf natürlich auch beitragsfrei gestellt werden. Es werden dann keinerlei Beiträge mehr eingezahlt. Die Todesfallsumme wird allerdings anhand der bisherigen Laufzeit und eingezahlten Beiträge neu berechnet und verringert sich in der Regel.

    Wie wird die Risikolebensversicherung steuerlich behandelt?

    Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Sofern der Bezugsberechtigte im Todesfall die Leistung ausgezahlt bekommt, fällt keine weitere Steuer an. Allerdings kann die Todesfallsumme im Sinne der Erbschaftssteuer steuerpflichtig werden, wenn ein anderer, als der Bezugsberechtigte die Leistung ausgezahlt bekommt.

    Wann entsteht der Versicherungsschutz bei der Risikolebensversicherung?

    Der Versicherungsschutz beginnt bei der Risikolebensversicherung mit Abschluss des Vertrages. Ausnahmen, wie Wartezeiten, gelten nur dann, wenn diese schriftlich in den AGB oder den Versicherungsbedingungen vereinbart wurden.

    Sie haben Fragen zu den Kosten einer Risikolebensversicherung? … dann fordern Sie hier doch einen unverbindlichen Versicherungsvergleich zur Risikolebensversicherung (Klick) an.

    Ihr

    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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  • GravatarIrmhild Antworten 1 11. Dezember 2010, 01:03

    Wirklich Super! Gefaellt mir sehr! Wo ist denn der Facebook-Like-Button?

  • GravatarMüller Antworten 2 19. Dezember 2010, 07:05

    Das denke ich auch, dass es möglich ist die Risikolebensversicherung mit der Unfallversicherung und/ oder Berufsunfähigkeitsversicherung zu koppeln. Einen besonderen Vorteil sehe ich in der Direktversicherung. Soweit mir bekannt ist, ist es möglich eine Direktversicherung zu beleihen, wenn nach Kündigung des Arbeitgebers die Versicherung so hingestellt wird, als ist es nicht passiert. Bei der Risikolebensversicherung ist das ja normal nicht möglich.

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