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Auch wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sollten Sie einigen Punkten besondere Aufmerksamkeit schenken. Zunächst einmal ist hierbei natürlich die Todesfallsumme zu nennen, die vereinbart wird. Diese muss ausreichend hoch sein, um Ihre Hinterbliebenen entsprechend absichern zu können. Bei sehr vielen Kindern, die im Todesfall versorgt werden müssen, sollte eine höhere Versicherungssumme gewählt werden. Achtung: Bei Vereinbarung einer Todesfallsumme von mehr als 125.000 Euro werden häufig ärztliche Untersuchungen zusätzlich zu den Gesundheitsfragen angeordnet.
Insbesondere bei solchen hohen Absicherungen, die dazu dienen, mehrere Personen abzusichern, kann auch ein Tarif gewählt werden, bei dem die Todesfallsumme im Laufe der Zeit sinkt, so dass die Beiträge bezahlbar bleiben.
Wenn Sie wissen möchten, welche Bedingungen eine Risikolebensversicherung beinhalten, dann lesen Sie einfach weiter …
Bezugsberechtigte in der Risikolebensversicherung
Regelmäßig wird beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ein Bezugsberechtigter abgefragt. Hierbei handelt es sich zumeist um die Kinder oder den Partner, den man angibt. Achten Sie jedoch besonders darauf, dass Sie den Bezugsberechtigten jederzeit ändern können. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht ist nicht zu empfehlen, denn sollte der Partner eingesetzt worden sein und es zu einer Trennung kommen, kann die Bezugsberechtigung nur noch mit dessen Zustimmung geändert werden.
Bei minderjährigen Kindern gelten bei manchen Versicherern Sonderfälle, sollen diese als Bezugsberechtigte eingesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht für alle Versicherungen, auch hier sollte man sich ausgiebig erkundigen. Einige Anbieter lassen minderjährige Kinder nicht zu, andere verlangen die Nennung eines Vormunds, der eingesetzt wird usw.
Gesundheitsfragen in der Risikolebensversicherung
Ebenfalls sind die Gesundheitsfragen in der Risikolebensversicherung ein besonders wichtiger Aspekt. Sie dienen zur Beurteilung des allgemeinen Gesundheitszustands der versicherten Person. Sie müssen wahrheitsgemäß und korrekt beantwortet werden. Außerdem muss ein Hausarzt benannt werden, damit die Versicherung Rückfragen klären kann.
Achten Sie also auf genaue Angaben bei den Gesundheitsfragen und lassen Sie sich evtl. Beitragszuschläge oder Risikoausschlüsse genauestens erklären. Nicht immer sind diese Vorgehensweisen seitens der Versicherer nämlich gerechtfertigt.
Wenn Sie erfahren möchten, was Sie eine Risikolebensversicherung kosten würde … dann fordern Sie hier doch einen unverbindlichen Versicherungsvergleich zur Risikolebensversicherung (Klick) an.
Ihr
Siegmar Bührle
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