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  • Auch Künstler können eine Riester-Rente abschließen

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Riester-Rente
    • Tags: Riester-Rente, Riester-Rente Angebot, Riester-Rente für Künstler, Riester-Rente vergleich, Riester-Rente zulagen, Riester-Zulagen
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    Auch freiberufliche Künstler können einen Riester-Vertrag abschließen.  Um jedoch in den Genuss der Riester-Rente zu kommen, müssen die freiberuflichen Künstler eine Voraussetzung erfüllen. Welche das ist, erfahren Sie hier:

    Die Voraussetzung, dass freiberufliche Künstler einen Riester-Vertrag abschließen können ist: Sie sind als Mitgleid der Künstlersozialkasse KSK pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Viele Künstler und Publizisten, die  freiberuflich ihr Einkommen verdienen, kommen somit sehr einfach in den Genuss der staatlichen Förderung in Form der Riester-Rente. Somit können Sie auch voll von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren.

    Der eigene Beitrag zur Riester-Rente muss zusammen mit den Zulagen vom Staat vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens  betragen; jedoch höchstens aber 2.100 EUR im Jahr. Der Riester-Zuschss liegt dann bei 154,00 EUR Grundzulage, ergänzt um 185,00 EUR je Kind mit der Kinderzulage. Die Beiträge zur Riester-Rente können dann noch im Zuge der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug größer als die gewährten Riester-Zulagen, wird die Differenz erstattet.

    Sollten Sie Interesse an einer individuellen Riester-Rente Beratung mit einem unverbindlichen und kostenlosen Angebot haben, so können Sie hier Ihr Riester-Rente Angebot anfordern. Unsere Beratung ist absolut kostenlos und unverbindlich, sowie auch Anbieter unabhängig.

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