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  • Was Sie mit der Riester-Rente noch machen können – die Wohnrente

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Rentenversicherung, Riester-Rente
    • Tags: private Altersvorsorge, private Rentenverischerung, private rentenversicherung, riester wohnrente, Riester-Rente
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    Die Riester-Rente gilt ja gemeinhin als wichtigste Form der privaten Altersvorsorge und sollte stets auch dafür verwendet werden. Seit dem Jahr 2008 wurde aber beschlossen, dass die Riester-Rente ebenso für den Hausbau und dessen Finanzierung verwendet werden darf. Dabei wurden jedoch einige Einschränkungen beschlossen, die die Nutzung der Wohnrente für die meisten Sparer erst ab 2010 ermöglichen.

    Laut den Beschlüssen der Regierung soll die Wohnrente die bereits vor Jahren weggefallene Eigenheimzulage ersetzen. Dabei können Teilbeträge oder auch der gesamte angesparte Betrag aus der Riester-Rente entnommen werden, um damit den Hausbau zu finanzieren.

    Sie wollen wissen, was Sie mit der Riester-Rente noch machen können, dann lesen Sie einfach weiter …

    Obwohl die Reaktionen auf die Einführung der Wohn-Rente anfänglich zweigeteilt waren, zeigt sich doch, dass zumindest das Angebot selbst positiv aufgenommen wird. Dabei ist die Durchführung jedoch nicht ganz einfach. Grundsätzlich darf das gesamte Kapital, das in der Riester-Rente angespart wurde, abgezogen werden. Früher war nur eine Beleihung möglich, die spätestens nach zwei Jahren zurückgezahlt werden musste. Heute können sowohl die Beiträge für die Riester-Rente, als auch die staatlichen Zulagen zur Tilgung eines Baudarlehens verwendet werden.

    Außerdem gibt es mittlerweile einige spezielle Riester-Bausparverträge, die von vornherein darauf ausgelegt sind, eine Wohnrente anzubieten. Günstige Darlehenszinsen sind hier, ebenso wie bei jedem anderen Bausparer, möglich. Auch wird in aller Regel die zu erreichende Bausparsumme schneller erreicht, da die Zulagen von Vater Staat mit auf den Vertrag angerechnet werden.

    Versteuerung der Wohnrente

    Allerdings gilt auch bei der Wohnrente mittels Riester, dass die Zahlungen versteuert werden. Hierfür wird ein fiktives Wohnförderkonto geführt. Auf diesem werden sowohl die staatlichen Zulagen, als auch die Tilgungsraten für die Baufinanzierung gebucht. Alles wird mit jährlich zwei Prozent verzinst, so dass am Ende eine Summe herauskommt, die wie eine Rentenzahlung behandelt wird.

    Diese Summe ist vom Versicherten auch entsprechend zu versteuern. Dabei hat er die Möglichkeit, die Steuern in einer Summe zu zahlen, wodurch ein Rabatt von 30 Prozent gewährt wird oder sie über 25 Jahre in Raten abzuzahlen. Wird erstere Variante gewählt, muss sich der Versicherte allerdings dazu verpflichten, das Eigenheim mindestens 20 Jahre zu halten und selbst darin zu wohnen.

    Was Sie noch aus Ihrer Riester-Rente machen können, erfahren Sie hier. Fordern Sie hier einen unverbindlichen Versicherungsvergleich Riester Rente (Klick) an.

    Ihr

    Siegmar Bührle


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