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  • Die private Altersvorsorge – das 3-Schichten-Modell

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Rentenversicherung
    • Tags: 3-Schichten-Modell, private Altersvorsorge, private rentenversicherung, Rentenversicherung
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    Einst war die Altersvorsorge in ein 3-Säulen-Modell aufgebaut, das sich im Zuge der Änderungen des Alterseinkünftegesetzes jedoch in ein 3-Schichten-Modell umgewandelt hat. Grund dafür sind die steuerlichen Gesichtspunkte, die bei den einzelnen Schichten entscheidend sind.

    Sie wollen mehr über die 3 Schichten der privaten Altersvorsorge erfahren, dann lesen Sie einfach weiter …

    Die erste Schicht

    In der erste Schicht sind die Grundversorgungen für die private Altersversorgung zu finden. Hierzu zählt einerseits die gesetzliche Rentenversicherung, in die nahezu jeder Deutsche einzahlen muss. Andererseits gilt die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente, die es seit 2005 gibt, zu dieser ersten Schicht. Ebenfalls werden Ansprüche aus landwirtschaftlichen Alterskassen, sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen in diesen Bereich mit eingerechnet.

    Damit ein Produkt für die private Altersvorsorge zur ersten Schicht zählen kann, müssen die Übertragbarkeit, die Veräußerbarkeit, die Vererblichkeit, die Beleihbarkeit und die Kapitalisierbarkeit ausgeschlossen sein. Das heißt, dass die Ansprüche aus dieser Versicherung nur dem jeweiligen Versicherten zustehen. Es kann weder die Vererbung erfolgen, noch lassen sich die Ansprüche verkaufen oder in einer Summe auszahlen. Auch eine Beleihung ist nicht möglich.

    Die Einkünfte, die aus der ersten Schicht der privaten Altersvorsorge stammen, sind im Alter vollständig zu versteuern, wobei Übergangsfristen gelten. Dafür sind die Beiträge, die in diese erste Schicht eingezahlt werden, als Sonderausgaben steuerlich absetzbar und mindern die derzeitige Steuerlast. Man spricht dabei auch von einer nachgelagerten Besteuerung. Da der persönliche Steuersatz im Alter aufgrund geringerer Einkommen regelmäßig sinkt, ist die spätere Steuerlast durchaus als angemessen zu bezeichnen.

    Die zweite Schicht

    Die zweite Schicht wird oft auch als Zusatzversorgung bezeichnet. Hier fallen Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung hinein, aber auch Ansprüche aus einer Riester Rente. Die Beiträge, die eingezahlt werden, werden entweder steuermindernd berücksichtigt oder über Zulagen gefördert.

    Die Steuerminderung ist allerdings nur in begrenztem Maße durchzusetzen und nicht vollständig, wie bei der ersten Schicht. Ebenfalls müssen die Einkünfte im Alter nach dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden, wobei auch hier Übergangsfristen gelten.

    Die dritte Schicht

    In der dritten Schicht sind Kapitalanlageprodukte zu finden, wie die private Rentenversicherung oder die klassische Kapitallebensversicherung. Bei diesen Kapitalanlagen geht es nicht darum, diese als Rentenzahlung ausgezahlt zu bekommen, sie können auch in einer Summe zur Auszahlung gelangen. Ebenfalls kommen Fondssparpläne in der dritten Schicht der privaten Altersvorsorge zum Einsatz.

    Die Beiträge werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt, so dass eine weitere Besteuerung nicht zwingend notwendig ist. Eine Steuerminderung ergibt sich nur bedingt, auch Förderungen werden nicht gezahlt. Diese Kapitalanlagen sind nicht zwingenderweise zur Bildung einer Altersvorsorge zu verwenden.

    Ihr Interesse an die private Altersvorsorge wurde geweckt, dann fordern Sie hier doch einen unverbindlichen Versicherungsvergleich Private Rentenversicherung (Klick) an.

    Ihr

    Siegmar Bührle

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