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  • Die Gesundheitsreform nähert sich – Änderung der Krankenversicherung

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: private Krankenversicherung
    • Tags: Altersrückstellung, basistarif, Basistarifs, Beitragssatz, Bestandskunden, gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitszustand, GKV-Wettbewerbsgesetz, GKV-Wettbewerbsgesetze, GKV-Wettbewerbsgesetzes, Krankenkasse, Krankenversicherung, Krankenvollversicherung, Mitnahmemöglichkeit, private Krankenversicherung, private krankenzusatzversicherung, Selbständige, Tarif, Übertragungswert, Versicherungsunternehmen
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    Mit der Verabschiedung des GKV-Wettbewerbsgesetzes hat die aktuelle Bundesregierung ihr wohl umstrittenste Gesetzesvorhaben zur Verwirklichung gebracht. Das Ziel war insbesondere eine umfassend Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Auswirkungen haben sich jedoch auch im Bereich der privaten Krankenversicherung ergeben.

    Wir geben Ihnen heute einen Einblick in die Änderungen, die sich durch die Einführung vom GKV-Wettbewerbsgesetze ergeben.

    GKV-Wettbewerbsgesetz und die private Krankenversicherung

    Die Einführung eines Basistarifs

    Vom 01.01.2009 an muss jedes Versicherungsunternehmen, das im Bereich der privaten Krankenversicherung aktiv ist, einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten. Dieser soll unter anderem dazu beitragen, dass alle Personen in Deutschland krankenversichert werden können. In den Basistarif müssen daher grundsätzlich alle Antragssteller aufgenommen werden, unabhängig vom Gesundheitszustand. Im Basistarif dürfen auch weder Zuschläge noch Leistungsausgrenzungen vereinbart werden.

    Die Mitnahmemöglichkeit (Portabilität) der Altersrückstellung

    Die Portabilität der Altersrückstellung ist für Bestandskunden, die heute bereits eine private Krankenvollversicherung haben, auf das erste Halbjahr 2009 beschränkt und gilt nur bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens. Ein solcher Wechsel ist jedoch mit einigen Nachteilen für den Versicherten verbunden.

    Der Basistarif muss mindestens 18 Monate bestehen bleiben . Der Versicherte hat in dieser Zeit in der Regel eine deutlich geringere Leistung (im Basistarif), wie in einem normalen Tarif. Dazu kommt noch, dass der Basistarif, verglichen mit den anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung, eher teuer sein wird.
    Für Neukunden, die ihre private Krankenversicherung erstmals nach dem 01.01.2009 abschließen, sieht das Gesetz einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf den Übertragungswert der Altersrückstellung vor. Da der Übertragungswert eine zusätzliche Leistung darstellt, muss dies natürlich bei der Beitragskalkulation berücksichtigt werden was zu einem höheren Beitrag für die Versicherten führt.

    Pflicht zur Versicherung

    Bereits seit dem 01.04.2007 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung eine generelle Versicherungspflicht. Analog  wird nun zum 01.01.2009 für die private Krankenversicherung die Pflicht zur Versicherung eingeführt. Um dieser Pflicht zu erfüllen, müssen alle seit dem 01.04.2007 vereinbarte private Krankenvollversicherungen sowohl einen ambulanten als auch stationären Versicherungsschutz beinhalten.

    GKV-Wettbewerbsgesetz und die gesetzliche Krankenversicherung

    Der Beitragssatz steigt auf 15,5%

    Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 07.10.2008 beschlossen, den Krankenversicherungsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 auf einheitlich 15,5% festzusetzen (wir berichteten bereits). Experten gehen davon aus, dass die gesetzliche Krankenversicherung für rund 44 Millionen der 50 Millionen Kassenmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung teurer wird. Obwohl der Beitragssatz für 2009 erst neu festgesetzt wird, wurde dieser nach Expertenmeinungen bereits zu niedrig angesetzt. Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt hat, dass aus ihrer Sicht ein Beitragssatz von 15,8% erforderlich sei, um allen Verpflichtungen nachzukommen.

    Für  tausende von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung wird diese vermutlich noch vor Jahresende teurer. Einige Krankenkassen versuchen noch vor Einführung des neuen Einheitsbeitrags zusätzlich Geld einzunehmen und haben unter diesem Hintergrund beim Bundesversicherungsamt entsprechend Anträge gestellt.

    Wegfall von Krankengeld für Freiberufler und Selbstständige

    Aufpassen müssen alle Selbstständige und Freiberufler, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihre Heimat gefunden haben. Ab dem 1.Januar 2009 verlieren alle Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Diese Personen können zwar einen Wahltarif mit Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse abschließen, dies ist aber mit zusätzlichen Kosten und Unwägbarbeiten verbunden. Die Unwägbarkeiten sind in §53 Absatz 8 SGB V (Sozialgesetzbuch) zu finden. Demnach bindet sich der Versicherte mit der Wahl des neuen, gesonderten Wahltarifs drei Jahre an seine Krankenkasse. Unter diesem Hintergrund sollte man auf jeden Fall nochmals sich ausführlich und unverbindliche Beraten lassen, ob nicht doch der Schritt in die private Krankenversicherung die bessere Wahl wäre.

    Ihr
    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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