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  • Sonstiges zur Riester-Rente

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Riester-Rente
    • Tags: private rentenversicherung, Riester Rente Online Rechner, Riester-Rente, Vergleich Riester Rente
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    Die Riester-Rente als eine der sichersten und zumindest für Geringsverdiener attraktivsten Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge erfreut sich einer steigenden Beliebtheit. Die hohen staatlichen Zulagen sind dabei nur einer der Vorteile. Genauso wichtig ist die garantierte Verzinsung. Ebenfalls sollten die Riester-Sparer die speziellen Bedingungen kennen. So gilt etwa der einmalige Zuschuss für junge Erwachsene erst ab dem Jahr 2008 gezahlt. Personen, die vor 1983 geboren sind, gehen somit vollständig leer aus. Die Zulage wird automatisch mit der normalen Grundzulage ausgezahlt, sie kann jedoch verringert werden, wenn die Mindesteinzahlungen nicht erreicht wurden.

    Ebenfalls gibt es verschiedene Varianten der schädlichen Verwendung der Riester-Rente. In diesen Fällen müssen nicht nur die gewährten Zulagen an den Staat zurückgezahlt werden, sondern auch erhaltene Steuervorteile. Außerdem sind die Erträge, die aus der Auszahlung entstehen, zu versteuern. Als schädliche Verwendung gilt die Kündigung des Vertrages. Dabei ist zu beachten, dass eine Übertragung des angesparten Kapitals auf einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter möglich ist. Verstirbt der Versicherte vor dem Beginn der Rentenzahlung, sind sämtliche Zulagen zurückzuzahlen. Das volle Kapital, samt Zulagen, kann lediglich vom Ehepartner des Versicherten genutzt werden. Hierbei gilt jedoch, dass dieser über einen eigenen Riester-Vertrag verfügen muss.

    Sie wollen mehr zur Riester-Rente erfahren… Dann lohnt es sich einfach weiter zu lesen…

    Ebenfalls liegt eine schädliche Verwendung der Riester-Rente vor, wenn Kapital aus dem Vertrag entnommen wurde, mit dem Immobilieneigentum finanziert werden sollte und dieses nicht entsprechend der Richtlinien zurückgezahlt wurde. Trotz des neuen Wohn-Riesters kann eine schädliche Verwendung vorliegen, und zwar immer dann, wenn die mit dem Kapital aus der Riester-Rente erworbenen Immobilie nicht selbst genutzt oder nicht lange genug behalten wird.

    Eine schädliche Verwendung liegt aber im Gegensatz zu den geschilderten Fällen dann nicht vor, wenn der Vertrag stillgelegt wird. Das heißt, es erfolgen keine Einzahlungen mehr, es werden auch keine Zulagen mehr gezahlt, das Geld kommt jedoch nicht zur Auszahlung, so dass der Vertrag lediglich ruht.

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    Ihr

    Siegmar Bührle

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    • schädliche verwendung riester

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