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  • Artikelserie Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung (8) – Selbstbeteiligung und Pflegeversicherung

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung, private Krankenversicherung
    • Tags: Behandlungskosten, Eigenanteil, Krankenversicherte, Krankenversicherter, Krankenversicherung, Krankenversicherungsarten, Krankenversicherungstarif, Krankenversicherungstarife, Krankheitsfall, Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherung, Reformdiskussion, Selbstbeteiligung, Sonderkündigungsrecht, Vergleich, Wahltarif
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    Nach einer etwas längeren Blogpause geht es heute weiter in der Artikelserie „Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung“. Heute soll das Thema „Selbstbeteiligung“ und „Pflegeversicherung“ behandelt werden. Ich habe die zwei Themen zusammengefasst, da diese nicht sehr viel Stoff bieten für jeweils einen einzelnen Beitrag.Als ersten Themenpunkt wollen wir mal die Selbstbeteiligung der zweier Krankenversicherungsarten näher ansehen.

    Die Selbstbeteiligung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

    Seit dem 1. April 2007 kann sich jeder gesetzlich Krankenversicherte selbst für eine „Selbstbeteiligung“ entscheiden, sofern seine gesetzliche Krankenversicherung einen entsprechenden Wahltarif anbietet. Mit dieser Entscheidung verpflichtet sich der Versicherte, im Krankheitsfall einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen. Als Gegenleistung erhält der Versicherte hierfür eine Prämie.

    Diese Prämie liegt beitragsmäßig regelmäßig unter der vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine solcher Krankenversicherungstarif eignet sich daher nur für Gesunde. Wer öfters Krank ist und somit einen Eigenanteil selbst komplett ausschöpft, hat nichts gewonnen.

    Bei einem Wechsel in einen solchen Krankenversicherungstarif ist, dass Sie an Ihre Entscheidung wieder drei Jahre gebunden sind. Nicht nur das, Sie verzichten darüber hinaus auch noch auf Ihr Sonderkündigungsrecht während dieser Zeit. Eine Entscheidung sollte deswegen sehr gut überlegt sein.

    Selbstbeteiligungen bei der privaten Krankenversicherung

    Krankenversicherungstarife mit Selbstbeteiligungen sind bei der privaten Krankenversicherung schon lange bekannt. Viele Gesellschaften bieten die unterschiedlichsten Modelle und Optionen an. Durch eine Vereinbarung von Selbstbeteiligungen haben Sie die Möglichkeit, direkt von günstigen Versicherungsbeiträgen zu profitieren.

    Die Arten, wie Sie Selbstbeteiligung vereinbaren können sind auch sehr unterschiedlich. Sie können zum einen Tarife ohne Selbstbeteiligung wählen, mit einer prozentualer, fester oder fallbezogener Selbstbeteiligung. Welche Art und Weise am Besten zu Ihnen passt, wird im Zuge einer umfassenden Beratung gemeinsamt mit Ihnen ermittelt.

    Die Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Als gesetzliche Krankenversicherter haben Sie Anspruch bei ambulanter und stationärer Pflegebedürftigkeit. Eine Aufstockung dieser Leistung ist nicht möglich.
    Wie die aktuellen Reformdiskussionen zeigen, ist die soziale Pflegeversicherung sehr defizitär. Eine Anhebung des Beitragssatzes wird aktuell bereits wieder diskutiert.

    Die Pflegeversicherung für Privatpatienten

    Die Leistungen sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zusätzlich zu dieser Grundversorgung kann die Zahlung eines Pflegetagegeldes vereinbart werden. Die Beiträge konnten von verschiedenen Gesellschaften zum Teil mehrfach gesenkt werden.

    Ausblick:

    Im nächsten Beitrag wird es um das Thema Krankenversicherung im Alter gehen.

    Ihr

    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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