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  • Artikelserie Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung (6) – Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung, private Krankenversicherung
    • Tags: Beitragsbemessungsgrenze, Berufsunfähigkeitsversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Krankenkassen, Krankentagegeld, Krankentagegeldes, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, private Krankenversicherung, Rentenversicherung, Verdienstausfall, Vergleich, Versicherungsschutz
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    Es geht noch weiter in der aktuellen Artikelserie “Vergleich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung”.

    Der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit ist ein sehr bedeutender. Durch den Ausfall der eigenen Arbeitskraft können einem entscheidende Einnahmen fehlen, die bei einer längeren Dauer, einem die komplette Lebensplanung zunichte machen. Unter diesem Hintergrund ist insbesondere auch eine hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlich. Heute soll es jedoch um den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit gehen.

    Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit nur Krankengeld, durch das Sie nur begrenzt abgesichert sind. Es beträgt 70% des Bruttoeinkommens, jedoch begrenzt auf 90% des Nettoeinkommens. Höherverdienende, die auch die Chance zu einem Wechsel in die private Krankenversicherungen haben, trifft es besonders hart. Das Krankengeld ist darüber hinaus auch noch auf 70% der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, eine höhere Absicherung ist nicht möglich. Als Beitrag zur Rentenversicherung, sowie Arbeitslosen und Pflegeversicherung werden vom Krankengeld 13,15% ( mit Kind(er) 12,9% ) abgezogen. Während des Bezuges von Krankengeld sind für die Krankenversicherung keine Beiträge zu zahlen. Selbstständige, die ohne Krankengeld versichert sind, müssen deshalb ihre Beiträge weiter entrichten.

    Die Leistungsdauer des Krankengeldes ist auf 78 Wochen innerhalb von 3 Kalenderjahren bezogen auf die selbe Krankheit begrenzt. Das Krankengeld selbst ist zwar steuerfrei, es erhöht aber die zu zahlenden Steuern auf evtl. andere Einkünfte im gleichen Kalenderjahr, dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

    Leistungen der privaten Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit

    In der private Krankenversicherung können Sie Ihren Verdienstausfall zu 100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens absichern. Je nach Berufsgruppe ist auch eine Absicherung höherer Einkommen möglich.

    Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernehmen viele private Krankenkassen in vollen Umfang für die Kunden. Die Beiträge zur Rentenversicherung und Pflegeversicherung können einfach vom Krankentagegeld gezahlt werden. Während des Bezugs von Krankentagegeld ist der Beitrag zur Krankenversicherung weiterhin zu entrichten. Auch dieser Beitrag stellt Ihnen in der Regel keine Probleme dar, da Sie diesen ebenfalls aus dem Krankentagegeld entrichten können.

    Um die richtige Höhe des Krankentagegeldes zu bestimmen, sollten Sie auch jeden Fall sich von einem Fachmann beraten lassen. Nützen Sie hierzu unseren kostenlosen und unverbindlichen Beratungsservice in Verbindung mit einem Versicherungsvergleich mit Ihren persönlichen Detailzahlen und Wünschen. In diesem Zusammenhang wird ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Mehrfachagent auch Ihre Höhe des Krankentagegeldes mit Ihnen ermitteln.

    Abschließend gibt es noch einen Hinweis, dass bei der Krankentagegeldversicherung keine Begrenzung auf eine Dauer von 78 Wochen existiert. Sie genießen einen umfassenden und dauerhaften Versicherungsschutz!

    In Abweichung zum Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung selbst steuerfrei und erhöht darüber hinaus auch nicht die zu zahlenden Steuern auf evtl. andere Einkünfte.

    Ihr
    Siegmar Bührle

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