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  • Artikelserie Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung (5) – Leistungen im Krankenhaus

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung, private Krankenversicherung
    • Tags: Behandlung, gesetzliche Krankenversicherung, Krankenhauswahl, Krankenkasse, Krankenversicherung, Leistungsunterschied, Mehrbettzimmer, Privatarzt, private Krankenversicherung, Privatpatient, Selbstbeteiligung, Unterbringung, Vergleich, Versicherungstarif
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    In dem heutigen Beitrag der Artikelserie „Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung“ geht es um die Leistungsunterschiede im Bereich der stationären Behandlung im Krankenhaus.

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus ( stationär )

    Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse hat man nur eine eingeschränkte Krankenhauswahl. Dies bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, in das vom Arzt in der Einweisung genannte nächstliegende Vertragskrankenhaus zu gehen. Eine freie Krankenhauswahl steht Ihnen insoweit nicht zu.

    Darüber hinaus haben Sie keine Wahl von Arzt und Unterkunft. Die Behandlung erfolgt durch den Dienst habenden Arzt und die Unterbringung in der Regel im Mehrbettzimmer. Mehr Ansprüche können Sie als gesetzlich Krankenversicherter nicht stellen.

    Wenn Sie im Krankenhaus stationär behandelt werden, müssen Sie sich eine „häusliche Ersparnis“ von bis zu 280,00 EUR pro Jahr anrechnen lassen, das heißt, dass diesen Betrag Sie als max. Eigenanteil zu entrichten haben. Die Verrechnung erfolgt in Höhe von 10,00 EUR/Tag für die ersten 28 Tage.

    Leistungen der privaten Krankenversicherung im Krankenhaus ( stationär )

    Als über eine private Krankenversicherung versicherter Patient sind Sie „Privatpatient“. Diese haben grundsätzlich freie Krankenhauswahl. Der Vorteil liegt in diesem Punkt absolut auf der Hand. Nicht immer das nächstliegende Krankenhaus muss gerade auf Ihren Fall spezialisiert sein. Dies ist jedoch bei schweren Krankheiten oft ein entscheidender Vorteil, wenn man sich an einen Spezialisten- Team in einem Krankenhaus wenden kann.

    Als Privatpatient haben Sie auch noch eine freie Wahl von Arzt und die Unterbringung. Je nach Versicherungstarif haben Sie die Möglichkeit sich die Leistungen auf „Kassenniveau“ (der Gesetzlichen Krankenkasse) zu versichern, bis hin zur Unterkunft im Einzelzimmer und die Behandlung durch Privatärzte. Eine Selbstbeteiligung für die ersten 28 Tage, wie diese bei der gesetzlichen Krankenkasse zu tragen ist, gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht.

    Ich wünsch Ihnen, dass Sie die Leistungen Ihrer Krankenkasse eigentlich nie brauchen!
    Ihr
    Siegmar Bührle

    relevante Links zum Thema Krankenversicherung:

    • TOP-Leistung als Privatpatient – Versicherungsvergleich der TOP-Krankenkassen
    • Die private Krankenzusatzversicherung – die Chance für gesetzlich Krankenversicherte

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