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  • Autoversicherung: 240.000 Wildunfälle im Jahr 2007

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Autoversicherung
    • Tags: Ausweichmanöver, Autoversicherer, Autoversicherung, Fuchs, Schaden, Teilkaskoversicherung, Unfall, Vergleich, Versicherer, Versicherungsschutz, Wildschwein, Wildtier, Wildunfall, Wildunfalls, Zusammenstoß
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    Wie der Pressedienst der Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) in einer aktuellen Pressemitteilung veröffentlicht hat, wurden 240.00 Wildunfälle im Jahr 2007 für die Autoversicherung gemeldet. Deutsche Autoversicherungen haben rund 490 Millionen Euro hiefür an Ihre Kunden ausgezahlt.

    Im Jahr 2007 wurden den deutschen Kfz-Versicherern fast 240.000 Wildunfälle gemeldet. Für diese Schäden zahlten die Autoversicherer rund 490 Millionen Euro an ihre Kunden aus. Im Vergleich zu 2006 sind die Anzahl der Wildunfälle um über 6 Prozent und die Entschädigungsleistung um über 16 Prozent gestiegen. Das teilten die deutschen Versicherer (GDV) in Berlin mit.

    Die Unfallforscher der Versicherer (UDV) haben in einer Studie herausgefunden, dass es bisher keine wirksamen Mittel gibt, die Verkehrsteilnehmer nachhaltig vor dem Risiko eines Wildunfalls schützen. Dazu wurden verschiedene Methoden zur Vermeidung von Wildunfällen verglichen: Duftbarrieren, optische und akustische Reflektoren, Rückschnitt der Hecken und Sträucher am Straßenrand sowie Wildwechselschilder. Das Ergebnis: Keine diese Maßnahmen trägt wirksam zur Reduzierung von Wildunfällen bei.

    Der Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild (z. B. Hirsch, Wildschwein, Fuchs) kann über die Teilkaskoversicherung versichert werden. Manche Versicherer schließen in den Versicherungsschutz noch weitere Tierarten ein. Auch Schäden, die durch ein Ausweichmanöver vor Wildtieren entstehen, werden in bestimmten Fällen übernommen. Doch Vorsicht: Durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier, zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausweichmanöver gefährdet. Daneben kann der entstandene Schaden auch über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn in der Praxis nicht nachgewiesen werden kann, dass der Unfall tatsächlich durch ein Ausweichen mit einem Wildtier entstanden ist. Schäden Dritter, zum Beispiel entgegenkommender Autos, die in den Unfall verwickelt werden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

    Weitere Informationen zur Studie der Unfallforschung der Versicherer finden Sie unter www.udv.de; Hinweise zum Versicherungsschutz und zum Verhalten bei einem Wildunfall stehen unter www.versicherung-und-verkehr.de bereit.

    Quelle: Stephan Schweda, Internet: www.gdv.de

    Ihr

    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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