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  • Reiseversicherungen für den ungetrübten Reisespaß – Teil (2): die Auslandskrankenversicherung

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Allgemein, Auslandskrankenversicherung, Krankenversicherung
    • Tags: Auslandskrankenversicherung, reiseversicherung
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    Heute kommt der zweite Teil der Beitragsserie zu Reiseversicherungen: die Auslandsreisekrankenversicherung. Die Auslandskrankenversicherung kann man als uneingeschränkt sinnvoll bezeichnen.

    Die Auslandskrankenversicherung

    Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Rückerstattung der Behandlungskosten von Leistungen innerhalb der EU – Voraussetzung ist jedoch, dass der Arzt die Leistungen nach dem Kassensatz abrechnet. Wer im Ausland jedoch sich einer ärztlichen Versorgung unterverziehen muss, bekommt meist jedoch eine Privatrechnung ausgestellt. Hier bleiben die Patienten auf der Differenz zwischen dem üblichen Kassenbetrag und der Privatrechnung des Arztes sitzen. Dies betritt auch die Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
    In allen anderen Ländern ist man Privatpatient und muss daher seine Arztbesuch und seinen Krankenhausaufenthalt aus eigener Tasche bezahlen. Die Kosten für einen Reiserücktransport vom europäischen Ausland nach Deutschland deckt die gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall. Hier können sehr hohe Forderungen zusammenkommen.
    Wer sowieso Privatpatient ist und seinen Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung abgesichert hat, ist in der Regel auch im Ausland und auf Reisen ausreichend versichert. Vor einer Reise lohnt es sich aber auf jeden Fall, den Versicherungsschutz nochmals dahingehend zu prüfen. Sollte dieser nicht ausreichend vorhanden sein, empfiehlt sich auf jeden Fall eine entsprechende Zusatzversicherung in Form einer Auslandskrankenversicherung.
    Der Versicherungsschutz einer Auslandskrankenversicherung ist sehr günstig. Die Kosten für den Versicherungsschutz sind bereits ab 6,00 EUR Jahres-Versicherungsprämie zu haben. Diese Decken dann bereits Auslandsaufenthalte von bis zu 42 Tagen ab.
    Versicherungstipp zur Auslandskrankenversicherung:
    Wird der Urlaub mir einer Kreditkarte bezahlt, ist in der Kreditkartengebühr meist eine Auslandskrankenversicherung inklusive – daher vorher prüfen!
    So, das waren die Ausführungen zur Auslandskrankenversicherung. Ich hoffe, dass Du aus dem Bericht etwas interessantes mitnehmen konntest. Im nächsten Beitrag der Serie „Reiseversicherungen“ wird es um die sogenannte „Reisegepäckversicherung“ gehen.

    Also, bis dann!
    Siegmar


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Autor: Versicherungsvergleich

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  • Gravataradmin Antworten 1 7. März 2010, 18:33

    Vielen Dank für das tolle Feedback – ich freue mich immer, wenn ich so eine Rückmeldung bekomme.

    Besuchen Sie uns einfach mal wieder, und empfehlen Sie einfach diesen Blog weiter!

    Viele Grüße
    Siegmar

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