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  • Reiseversicherungen für den ungetrübten Reisespaß – Teil (1): die Reiserücktrittsversicherung

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Allgemein, Reiserücktrittsversicherung
    • Tags: Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung
    • 2 Kommentare


    Wer in den Urlaub möchte, schließt im Reisebüro oder im Internet schnell noch eine angebotene Reiseversicherung ab. Nicht alle Reiseversicherungen garantieren jedoch ungetrübten Ferienspaß und mache Versicherungspolicen kann man sich sogar sparen. Ich beginne in einer Serie über die wichtigsten Versicherungen rund um das Thema Reisen und Urlaub vorzustellen.

    Heute beginne ich mit der Reiserücktrittsversicherung.

    Reiseversicherungen für den ungetrübten Reisespaß

    Die Reiserücktrittsversicherung

    Ein Urlaub kann jederzeit storniert werden, ohne Angabe von Gründen. Was jedoch zu beachten ist, dass der Veranstalter eine Stornogebühr verlangen kann, die bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen kann.
    Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren, wobei der Kunde in der Regel einen Selbstbehalt von ca. 20 Prozent selbst zu tragen hat. Die Versicherungsprämie bemisst sich an der Höhe des Reisepreises und der gewählten Selbstbeteiligung. Bei einem Reisepreis von 500 EUR kann man bei einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent veranschlagen, dass die Versicherungsprämie bei ca. 20 EUR liegen wird.
    In den Versicherungsbedingen wird bei allen Versicherungen geregelt, wann der Versicherungsfall eintritt. Ein Wehwehchen, oder Blähungen im Bauch, reichen nicht, um den Urlaub auf Kosten der Reiserücktrittversicherung abzublasen. Sollten Sie keine Lust mehr an dem Urlaub haben, da Sie Liebeskummer haben – weil Ihre Beziehung in den Bruch gegangen ist – so bleiben Sie auch auf den Kosten sitzen. Das interessiert die Versicherung nicht.

    Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

    Die meisten Versicherungen erkennen folgende Gründe für den Rücktritt einer Reise an:
    - Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
    - Schwangerschaft
    - Impfunverträglichkeiten
    - Schäden am Eigentum durch einen Elementarschaden, Unfall oder Straftat

    Im nächsten Beitrag werde ich Dir einige Hinweise zur Auslandskrankenversicherung geben. Die Auslandskrankenversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, wie wirklich Sinn macht – also, speichere Dir einfach denn RRS-Service der Seite; dann kannst Du die Änderungen auf dem Blog wesentlich besser verfolgen.

    Also, bis zum Artikel über die Auslandskrankenversicherung
    Siegmar

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Autor: Versicherungsvergleich

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  • GravatarAndreas Antworten 1 21. Juli 2008, 11:47

    Ich schließe immer eine Reiserücktrittsversicherung mit ab. Aber auch erst seitdem ich sie einmal nicht hatte und mich im nahchhinein geärgert hatte. Diese Reiseversicherung kostet nicht die Welt und hilft einem wirklich weiter wenn man mal wirklich krank wird und nicht reisen kann.

  • Gravataradmin Antworten 2 21. Juli 2008, 20:21

    Danke für den Beitrag Andreas. Das, wie Du es geschrieben hast, ist ein bekanntes Phänomen.

    Wenn man selbst einen Schaden hat, den man hätte versichern können, wird man dies bei der nächsten Möglichkeit tun. Wenn man Statistiker wäre, könnten einem die Gedanken kommen, dass sich die (Schadens-)Wahrscheinlichkeit verringert hat, nochmals dem gleichen Schaden zum opfer zu fallen.

    Da die Reiserücktrittsversicherung eine günstige Versicherung ist, lohnt es sich eigentlich schon, diese entsprechend abzuschließen. Wer dies jedoch nicht macht, kann im Krankheitsfall, … jedoch immer noch her gehen, und sein Reise verkaufen. Hierfür gibt es im Internet gesonderte Reisebörsen; Erfahrungen habe ich hierüber jedoch keine.

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