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  • Es gibt mehr Rechte für Versicherungskunden

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Allgemein
    • Tags: Autoversicherung, haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Makler, private haftpflichtversicherung, private Krankenversicherung, Vergleich, Versicherung, Versicherungsbedingung, Versicherungsmakler, Versicherungspolice, Versicherungsschutz, Versicherungsvergleich, Versicherungsvermittler, Versicherungsvertrag
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    Es ist selten, dass sich Verbraucher als Gewinner einer Gesetzesreform fühlen können. Das neue Versicherungsvertragsgesetz von 2009 macht jedoch Verbraucher, zumindest teilweise, zu Gewinnern. Das überarbeitete Gesetzeswerk stärkt das Recht der Verbraucher gegenüber den Versicherungen erheblich.

    Viele Verbraucher gehen ungern Risiken ein. Sie schließen lieber eine Versicherung ab und zahlen dafür Versicherungsprämien, um sich gegen alle mögliche Risiken abzusichern. Auswertungen haben ergeben, dass im Jahr 2007 rund 77 Prozent aller deutschen Haushalte eine Hausratversicherung hatte. Mit 71 Prozent folgen private Haftpflichtversicherungen und eine Verbreitungsquote von 40 Prozent sind Lebensversicherung auch gut am Markt positioniert. Private Krankenversicherungen sind noch bei rund 12 Prozent aller Haushalte zu finden. Die Gesamtsumme der Versicherungsprämien aller Deutschen beträgt rund 430 Millionen Euro, wobei hier allein rund 100 Millionen auf die Autoversicherungen fällig werden.

    Trotz dieser hohen Verbreitungsquote und hohen Prämiensummen sind Versicherungen nicht gerade beliebt. Das Image der Versicherungen sind eher als schlecht einzustufen. Viele Verbraucher fühlen sich oft nicht ausreichend genau beraten und im Leistungsfall oft allein gelassen. Die Gründe hierfür ist oft auch in der Unkenntnis der Versicherungssysteme zu finden.

    Das überarbeitete Versicherungsvertragsgesetz 2009 soll das ganze bessern. Der Vorläufer von dem Gesetz ist nun nach über 100 Jahren auch in Jahre gekommen und wird weder den Menschen noch den aktuellen Produkten gerecht. Das nun runderneuerte Versicherungsvertragsgesetz wird auch von Verbraucherorganisationen so bewertet, dass Verbraucher die Gewinner sind. Bekamen zum Beispiel Versicherungskunden erst im Zuge der Vertragspolice, dem sogenannten Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen, so können sie diese nun „entspannt” vor Vertragsabschluss in aller Ruhe lesen. Erst nach reiflicher und umfassender Prüfung kann somit das gesamte Vertrags- und Bedingungswerk bewertet werden, einschl. des kompletten Kleingedruckens.

    Ebenso Kundenfreundlich wird auch das „Mehr-oderweniger-Prinzip”, das bei Unstimmigkeiten das „alles-oder-nichts- Prinzip” ablöst, bewertet. Büsten früher Verbraucher früher wegen kleiner Nachlässigkeiten ihren kompletten Versicherungsschutz ein, so fällt jetzt nicht gleich der ganze Schutz weg. Die Einschränkungen im Versicherungsschutz messen sich nun an der Schwere der Schuld, die sich der Verbraucher zuzurechnen hat. Es ist dennoch noch genau so wichtig, dass alle Fragen bei Antragsstellung exakt und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

    Eine weitere, zentrale Bedeutung spielt das Beratungsgespräch, da durch die Einführung einer umfangreichen Beratungs- und Informationspflicht. Der Versicherungsvermittler muss sich nun ausführlich mit den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden befassen, ein (Produkt-)Empfehlung begründen und das gesamte Gespräch schriftlich dokumentieren. Produktinformationsblätter sollen eine Orientierungshilfe mit Aufklärung über Risiken, Leistungen und Verhaltenspflichten enthalten.

    Hat der Verbraucher seine Versicherungspolice, die Informationen und eine Belehrung über sein ihm zustehendes Widerrufsrecht erhalten, kann er den Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerrufen. Bei Lebensversicherung beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage. Eine Prämienfälligkeit beginnt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Zahl jedoch der Verbraucher nicht, so steht den Versicherungen auch ein Rücktrittsrecht zu.

    Für die Versicherungen und den Versicherungsvertrieb bedeuten diese Änderungen einen größeren Aufwand. Es ist daher davon auszugehen, dass die Versicherungsprämien steigen werden. Verbraucher profitieren jedoch von der deutlich größeren Transparenz, die auch wir Ihnen in Form unserer Versicherungsvergleiche bieten. Es ist jedoch auch zu beachten, dass die Eigenverantwortung der Verbraucher steigt. Sie haben bereits vor Vertragsabschluss ein Berg an Unterlagen in Form von Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationsblätter, etc. – also alle Informationen – bis Sie zum Vertrag selbst kommen. Viele Verbraucher heften diese Unterlagen ungelesen hab, was absolut nicht empfehlenswert ist. „Ich bin verunsicherter als früher”, so einige Verbraucher. „Viele Unterlagen und Passagen, die ich im Zuge der Antragstellung unterschreiben muss, verstehe ich absolut nicht – das schreckt mich ab”.

    Es wird daher in Zukunft noch wichtiger sein, dass Ihnen bei der Produkt- und Anbieterauswahl erfahrene und unabhängige Versicherungsexperten zur Seite stehen. 1aVersicherung.net arbeitet bundesweit nur mit neutralen Versicherungsmakler und Mehrfachagenden zusammen. Dadurch ist absolute Neutralität und eine Produktauswahl im Sinne der Kunden gewährleistet. Das soll auch so bleiben.

    Ihr

    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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