Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Coburg gewährt die Privathaftpflichtversicherung nur Versicherungsschutz für das aktuell vom Versicherungsnehmer bewohnte Einfamilienhaus. Achten Sie deshalb vor Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung auf den Deckungsumfang im Detail.
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