Heute habe ich wieder einen interessanten Fall einer Gerichtsentscheidung vom Amts- und Landgericht Coburg . Diese hatten darüber zu entscheiden, ob die Kfz-Haftpflichtversicherung (Autoversicherung) bei einem selbst verschuldeten Autounfall für Schäden am Gepäck des Beifahrers aufkommen muss.
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