Ab dem 1. Januar 2009 wird der Basistarif der privaten Krankenversicherung eingeführt. Alle privaten Krankenversicherungsgesellschaften sind dann gesetzlich verpflichtet, diesen den Kunden auch anzubieten.
Der Basistarif muss vom seinem Leistungsumfang her mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Für erhöhte gesundheitliche Risiken dürfen keine Zuschläge erhoben werden. Die Beitragshöhe ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt; [...]

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