Kust im Garten ist bei der Hausratversicherung nicht mitversichert
Geschrieben in Gerichtsurteile, Hausratversicherung am 10. Juni 2008 2 Kommentare »
Wenn Sie im Garten ein teures Kustwerk stehen haben, sollten Sie sich Gedanken um den Versicherungsschutz machen. Nach dem Urteil des Amtsgericht München (Aktenzeichen: 251 C 1997 1/06) ist ein Kunstwerk nicht über die Hausratversicherung geschützt. Ja, Siegmar. Ich möchte das kostenlose eBook “Welche Versicherung man wirklich benötigt – und welche man getrost kündigen kann” [...]
