Steuervorteile der Rürup-Rente
12. Januar 2010 von admin
Die Rürup-Rente bietet Anlegern die Möglichkeit, eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zu nutzen. Grundsätzlich kann die Rürup-Rente dabei von jedem deutschen Bürger, der in der Bundesrepublik steuerpflichtig ist, abgeschlossen werden. Dabei besteht die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge, die in einen zertifizierten Vertrag investiert wurden, im Rahmen der privaten Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben anzusetzen.
Die Absetzbarkeit der Beiträge
Die Beiträge, die Vertragsinhaber in einen für die Rürup-Rente zertifizierten Vertrag investieren, können über die private Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. Diese Praxis ermöglicht eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens und somit eine Reduzierung der gesamten Steuerlast. Nicht selten können Inhaber eines Vertrages zur Rürup-Rente daher Steuerrückerstattungen des Finanzamtes erhalten bzw. verringern den nachzuzahlenden Betrag. Aktuell wird die Absetzbarkeit der Beiträge jedoch noch begrenzt. Im Jahr 2010 sind derzeit 70% der Einzahlungen aus einem Maximalbeitrag von 20.000 Euro pro Person steuerlich absetzbar, so dass die Steuerentlastung für maximal 14.000 Euro geltend gemacht werden kann. Ehepaare haben natürlich die Möglichkeit, den doppelten Betrag anzusetzen und so ihr Jahreseinkommen nochmals zu reduzieren. Höhe der steuerlich absetzbaren Beträge wird sich in den kommenden Jahren jedoch weiter verbessern, so dass im Jahr 2025 die kompletten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können.
Ab Beginn der Auszahlungsphase sind die monatlichen Rentenzahlungen aus einem Rürup-Vertrag dann jedoch steuerpflichtig. Bis zum Jahr 2040 gilt jedoch noch nicht die vollständige Besteuerung der Rentenzahlungen, im Jahr 2010 liegt diese lediglich bei 60%. Vor allem Menschen, die in wenigen Jahren Rente beantragen werden, können davon profitieren, dass höhere Beträge absetzbar sind als versteuert werden müssen.
Absetzbarkeit von Zusatzversicherungen
Steuerlich als Sonderausgaben sind dabei in erster Linie die Beiträge zur Rürup-Rente absetzbar, da Sie dem Vermögensaufbau für die spätere Altersvorsorge dienen. Auf Wunsch besteht aber auch die Möglichkeit, eine Versicherung zusätzlich zur Altersvorsorge abzuschließen, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenversicherung zu vereinbaren. Sofern die Beiträge zu diesen Zusatzversicherungen 50% der gesamten Beitragszahlung nicht überschreiten, sind auch diese Zusatzversicherungen steuerlich absetzbar.
Versteuerung der Erträge
Ebenfalls steuerlich vorteilhaft ist die Ertragsbehandlung bei Verträgen zur Rürup-Rente. So werden Erträge, die während der Ansparphase erzielt werden, grundsätzlich nicht versteuert, so dass auch Abgeltungssteuer auf Fondsausschüttungen bei fondsgebundenen Verträgen oder Zinserträge bei klassischen Rentenversicherungen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.
Hinweis:
Dies war ein Gastbeitrag von Channel Plus Ltd.
Kontakt: account(.)presse (at) channel-plus(.)de
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