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  • Warum die private Haftpflichtversicherung bei Kindern nicht alles bezahlt

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Haftpflichtversicherung
    • Tags: Aufsichtspflicht, haftpflicht, Haftpflichtansprüchen, Haftpflichtversicherung, Onlinevergleich, private haftpflichtversicherung, Schadensersatzanspruch, Vergleich, Versicherung, versicherung vergleich, Zusatzklausel
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    Kennen Sie das auch – das Baby hat was kaputt gemacht und die private Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden nicht auf. Warum das so ist, erfahren Sie in dem Beitrag.

    Warum zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht, wenn Kinder einen Schaden verursachen?

    Das Ganze ist nichts neues. Viele junge Eltern kennen das: man ist mit der Familie bei Freunden zu Besuch. Bei einem gemütlichen Kaffee unterhalten sich die Erwachsenen und lassen die Kinder kaum aus den Augen. Es passiert trotzdem. Die kleine Tochter wirft die teure Designervase um – die in 1.000 Stücke zerfällt.

    Der erste Gedanke der geschockten Eltern ist – zum Glück haben wir eine private Haftpflichtversicherung. „Das ist kein Problem”, wird schnell gesagt, um die peinliche Situation abzuschwächen. „Das melden wir unserer Haftpflichtversicherung”, wird schnell noch angefügt.

    Was viele jedoch nicht wissen ist, dass in der Regel gar kein Schadensersatzanspruch entsteht, wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursachen. Kindern können erst ab dem siebten Jahr  - und im Straßenverkehr ab zehn Jahren  - selbst zur Haftung herangezogen werden. Eltern haften nur für ihr eigenes (Fehl-)verhalten. Dies Fehlverhalten liegt jedoch nur vor, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

    Die private Haftpflichtversicherung schützt vor Folgen, die sich aus gesetzlichen Haftpflichtansprüchen gegen Sie ableiten lassen. Sofern kein berechtigter Schadensersatzanspruch gegen Sie vorliegt, wird die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.

    Diese Situation ist vielen Eltern ihren Freunden und Verwandten  gegenüber sehr unangenehm. Einige Haftpflichtversicherungen bieten daher für solche Situationen in Ihrem Vertragswerk eine Zusatzklausel für Schäden von „deliktunfähigen Kindern” an. Diese Haftpflichtversicherungen ersparen ihnen eine unangenehme Situation. In unserem private Haftpflichtversicherung Vergleich haben Sie die Möglichkeit, diese Bedingung der einzelnen Gesellschaften direkt miteinander zu vergleichen.

    Führen Sie jetzt den 2-Minuten Onlinevergleich zur privaten Haftpflichtversicherung durch – es lohnt sich: Vergleich private Haftpflichtversicherung

    Ihr

    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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