1aVersicherung.net

  • Startseite
  • Krankenversicherungen
    • gesetzliche Krankenversicherung Vergleich
    • private Krankenzusatzversicherung Vergleich
    • private Krankenversicherung Vergleich
  • Versicherungen
    • Autoversicherung Vergleich
    • Motorradversicherung Vergleich
    • Haftpflichtversicherung Vergleich
    • Unfallversicherung Vergleich
    • Rechtsschutzversicherung Vergleich
    • Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich
    • Hausratversicherung Vergleich
    • Wohngebäudeversicherung Vergleich
    • Tierhalterhaftpflichtversicherung Vergleich
    • Firmenversicherung Vergleich
  • Vorsorge
    • Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
    • Riester Rente Vergleich
    • Rürup Rente Vergleich
    • Rentenversicherung Vergleich
    • Lebensversicherung Vergleich
    • Britische Lebensversicherung Vergleich
    • Pflegeversicherung Vergleich
    • Risikolebensversicherung Vergleich
  • Finanzen
    • Girokonto Vergleich
    • Kredit Vergleich
    • Investmentfonds Vergleich
    • Baufinanzierung Vergleich
  • Blog
  • FQA zum Wohn-Riester

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung, Riester-Rente
    • Tags: Altersvorsorge, Eigenheimrentengesetz, Finanzierung, Förderung, Hypothekendarlehen, Immobilie, Riester-Rente, tilgung, Vertrag, Vorsorge, Wohn-Riester, Wohneigentum
    • 0 Kommentare


    Heute soll es nochmals um das sehr aktuelle Thema „Wohn Riester” gehen. Wie Sie bereits wissen, fördert das Eigenheimrentengesetz rückwirkend zum 1.1.2009 selbst genutztes Wohneigentum als Baustein zur Altersvorsorge. Heute geben wir Antworten auf viele Fragen, die in diesem Zusammenhang aufgekommen sind.

    Kann ich das gesparte Geld aus einem bestehenden Riester-Rente Vertrag für Wohn- Riester nützen?

    Ja, das können Sie. Alle, die kurzfristig eine Immobilie erwerben oder bauen, können das  angesparte Kapital nach Erwerb der Immobilie oder mit Baubeginn aus dem bestehenden Riester-Rente Vertrag für die Finanzierung verwenden. So haben Sie bereits vor Rentenbeginn die Möglichkeit, das angesparte Kapital aus dem Riester Vertrag  zu 100 Prozent zu nützen. Für alle Verträge, die jedoch vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, gilt jedoch eine Übergangsregelung. Alle, die aus einem Riester-Vertrag eine Kapital für eine Finanzierung einsetzen möchten, müssen aus einem Bestandsvertag mindestens 10.000 EUR entnehmen.

    Gilt die Förderung zum Wohn-Riester auch, wenn ich ein Hypothekendarlehen abzahle?

    Die Förderung auf Basis des Eigenheimrentengesetzes können Sie für die Tilgung von Baudarlehen vollumfänglich einsetzen. Die Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Immobilie nach dem 31.12.2007 erworben oder erstellt wurde und darüber hinaus auch noch selbst genützt wird. Die Förderung, in Form von staatlichen Zulagen, werden als  Sondertilgungen auf das Darlehenskonto verbucht.

    Wie ist es mit der Versteuerung des Wohn-Riesters?

    Klar ist, auch Wohn-Riester muss versteuert werden – es gilt auch beim Wohn-Riester die Regel der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase sind die Beiträge zum Wohn-Riester steuerfrei. Mit Rentenbeginn jedoch, werden für die staatlich geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge Steuern (nachgelagert) fällig. In der Rentenphase kann der Nutzer der Wohn-Riester- Rente zwischen zwei Varianten wählen. Zum einen die Versteuerung zum jeweiligen individuellen Steuersatz, oder aber auf einen Schlag – wobei in dieser Variante ein Art „Sofortrabatt” von 30% gewährt wird. Wird die Steuerzahlung in Raten gewählt, sind die Steuern nur bis max. zum 85. Lebensjahr zu entrichten.

    Wie wird das Riester- Vermögen bei einer Finanzierung berücksichtigt?

    Das Kapital aus dem Riester-Rente Vertrag wird in der Regel wie Eigenkapital bei der Finanzierung berücksichtigt. Um eine günstige Gesamtfinanzierung zu erhalten, gilt nachfolgende Regel: Je mehr Eigenkapital eingesetzt wird, desto günstiger fällt die monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Darlehen aus.

    Ihr

    Siegmar Bührle

    dieser Beitrag wird unter diesen Begriffen gefunden:

    • riester wohneigentum alle verträge

  • Neuere Artikel
  • Ältere Artikel

beliebte Artikel:

  • Achtung: Jeder Vierte benötigt ihre Leistung – Die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Basistarif der privaten Krankenversicherung ab dem Januar 2009
  • Start von eines “cooperation Blog” von 1aVersicherung.net
  • Achtung – es gibt auch die britische Lebensversicherung
  • Urlaubszeit ist Einbruchszeit – Schäden sind über die Hausratversicherung versichert

machen Sie den Artikel bekannt:

Autor: Versicherungsvergleich

Gravatar

Bitte hinterlassen Sie Ihr Kommentar:

Noch keine Kommentare vorhanden.

Gratis Report:

Ihr persönliches Exemplar:
"Welche Versicherung Sie wirklich brauchen und welche Sie getrost kündigen können"
im Wert von 29,95 EUR ist für Sie absolut kostenlos; Sie erhalten ihn sofort nach der Registrierung an Ihre E-Mail-Adresse als PDF-Datei zugeschickt. Versicherungsvergleich Versicherungsvergleich
E-Mail:
Versicherungsvergleich

Werde ein Fan!

letzte Artikel:

  • Rürup-Rente: Altersvorsorgemodell für Gutverdiener
  • Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie über die Rürup-Rente wissen müssen
  • Privat-Vorteil: Die private Krankenversicherung
  • Investmentfonds in Krisenzeiten
  • Autoversicherung – diese Faktoren bringen Ihnen satte Rabatte

letzte Kommentare:

  • Versicherungsvergleich bei witzige Krankenzusatzversicherung der Württembergischen Versicherung
  • Autor...ignatz bei witzige Krankenzusatzversicherung der Württembergischen Versicherung
  • Versicherungsvergleich bei Warum Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung frühzeitig – JETZT – abschließen sollten
  • Versicherungsvergleich bei Achten Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders auf diese 6 Punkte
  • Peter bei Warum Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung frühzeitig – JETZT – abschließen sollten

Suchbegriffe:

  • wann steigen versicherungsbeiträge
  • wohnrente
  • wohngebäudeversicherung beiträge stark gestiegen
  • gebäude feuer elementarversicherung
  • huk reiserücktrittsversicherungen

Werbung:

  • Versicherungspartnerprogramm
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2011 www.1aVersicherung.net. Alle Rechte Vorbehalten.