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  • Wohn-Riester rechnet sich für viele

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung, Riester-Rente
    • Tags: Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, Finanzierung, Förderung, Hausbesitzer, Kredit, private Altersvorsorge, Riester-Rente, Vergleich, Vertrag, Wohn-Riester, Wohneigentum, Zulage
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    Das Thema Wohnriester wird immer interessanter. Es sind bereits einige Produkte auf dem Markt, so dass Sie als Kunde eine Auswahlmöglichkeit haben. Ich möchte Ihnen heute zeigen, worauf Sie beim Wohn-Riestern achten müssen.

    Die ersten Angebote für das sogenannte Wohn-Riester sind bereits auf dem Markt. Unter Wohn-Riester versteht man die Förderung selbst genutzten Wohneigentums, die rückwirkend zum 1. Januar möglich ist. Bis dahin wurden lediglich „Geld- Riester- Verträge” für die private Altersvorsorge steuerlich gefördert.

    Fast alle Finanzexperten sind sich einig. Selbst die Verbraucherschützer von Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen halten die Wohn-Riester, auch bekannt unter dem Begriff „Eigenheimrente”, grundsätzlich für eine tolle Sache. Bauherren, die sich ohnehin eine Immobilie zulegen wollen, fahren mit diesem Modell unter Umständen besser, als mit einer normalen Baufinanzierung. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Zinsen nicht viel höher liegen als bei klassischen Immobilienkrediten.

    Vor allem junge Familien, die sich bisher entscheiden mussten, ob Sie Geld fürs Alter zurücklegen oder ein Eigenheim finanzieren, können nun zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie bauen mit staatlicher Förderung und profitieren von ihrer selbst genutzten Immobilie schon Jahrzehnte vor dem Renteneintritt. Außerdem ist das Wohneigentum ohne Einschränkung vererbbar.

    Was genau sind Riester-Darlehen?

    Im Grunde sind Riester-Darlehen normale Immobilienkredite, für die die Kreditnehmer Raten aus Zins und Tilgung zahlen. Die Konditionen sind fast die gleichen wie für eine herkömmliche Finanzierung. Der Vorteil ist, dass Hauseigentümer für die Tilgung eines Riester-Darlehens Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag bekommen.

    Unter welchen Voraussetzungen erhält man das Wohn-Riester?

    Die Voraussetzung ist, dass Sie ihr Eigentum nach 2007 gebaut oder gekauft haben und selbst nutzen (somit ist das Thema Wohn-Riester, wenn Sie aktuell nach einer Anschlussfinanzierung sich umsehen, für Sie kein Thema). Außerdem müssen Sie das Darlehen spätestens bis zum 68. Geburtstag zurückzahlen. Um die volle staatliche Förderung zu bekommen, muss der Hausbesitzer mindestens vier Prozent seinem Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen. Dann erhält er jährlich 154 EUR Grundzulage und weitere 185 EUR pro Kind. Für alle von 2008 an geborene Kinder gibt es sogar 200 EUR.

    Ist das Wohn-Riester auch nachgelagert zu besteuern?

    Auch das Wohn-Riester fällt unter die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Dazu werden die geförderten Einzahlungen auf einem Wohnförderkonto erfasst, das vom Anbieter des Vertrages geführt wird. Der Beginn der Besteuerung kann zwischen dem 60. Und 68. Lebensjahr vereinbart werden und endet immer mit dem 85. Lebensjahr. Möglich ist auch eine Einmalbesteuerung; hierfür gibt’s dann einen Abschlag von 30 Prozent.

    Trotz der nachgelagerten Besteuerung rechnet sich das Wohn-Riester- Modell für viel Verbaucher. Berechnungen haben ergeben, dass die staatliche Förderung zwar je nach Einkommen, Alter, Kinderzahl und Finanzierung unterschiedlich ausfällt, aber sich in fast allen Fällen sich rechnet. Die Ersparnis gegenüber herkömmlichen Immobilienkrediten beläuft sich zwischen 12.000 EUR und 50.000 EUR. Zu vergleichbaren Ergebnissen sind auch die Zeitschriften Finanztest (2/09) und „Ökotest” (Ausgabe Feb. 2009) gekommen.

    Wenn ich Ihr Interesse an dem Thema „Wohnriester” geweckt habe, so sind wir gerne bereit, für Sie genaue Berechnungen und vergleiche zu erstellen. Fordern Sie hierzu unter dem Menü „Riester-Rente” eine kostenlose und unverbindliche Beratung an.

    Beratung zur Wohn-Riester (Klick)

    Ihr

    Siegmar Bührle

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