Die Rürup-Rente im Detail
25. Februar 2009 von Versicherung vergleich
Es freut mich, dass es mir gelungen ist, Herr David Netanjahu (Redakteur Rententips.de) für einen Gastartikel zu gewinnen. Es ist ein sehr interessanter Artikel zu einem aktuellen Thema, nämlich der Rürup-Rente. Doch lesen Sie selbst!
Die Rürup-Rente im Detail
Die private Altersvorsorge ist in Zeiten schrumpfender gesetzlicher Renten ein zentrales Thema der finanziellen Absicherung. Riestern wird deshalb immer beliebter. Doch was machen diejenigen, für die der Abschluss einer Riester-Rente oder vergleichbare Altersvorsorgemaßnahmen nicht möglich ist beziehungsweise sich nicht lohnt? Hier wurde auch ein Instrument zur privaten finanziellen Altersabsicherung geschaffen: die Rürup-Rente.
Für wen geeignet
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist ein im Jahre 2005 von Bert Rürup konzipiertes Modell einer staatlich subventionierten Altersvorsorge. Die Förderung schlägt sich dabei in Form einer steuerlichen Entlastung nieder: Die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich abgesetzt werden. Ausgehend von ursprünglich 60% (2005), sieht das Steuermodell dabei einen Wertzuwachs der steuerlichen Ansetzbarkeit um jährlich zwei Prozent vor, sodass ab 2025 100% steurlich angesetzt werden können. Der steuerliche Betrag 2009 liegt demnach bei 68%. Darüber hinaus liegt der maximal anzusetzende Betrag für Singles bei 20.000 Euro und für Verheiratete bei 40.000 Euro.
Aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit eignet sich die Rürup-Rente vorrangig für Selbständige, die ohnehin schon eine relativ hohe steuerliche Belastung haben. Aber auch besser verdienende Angesetllte können von der Rürup-Rente profitieren.
Neben der klassischen Variante der Rürup-Rente, welche in sichere Zinspapiere investiert und so sowohl eine Garantieleistung als auch eine Mindestverzinsung garantiert, existiert auch das Modell einer fondsgebundenen Rürup-Rente. Zwar kann die Rendite deutlich höher liegen als bei der klassischen Variante, doch der Anleger trägt dafür auch das volle Risiko.
Vorteile
Dem Beispiel der Riester-Rente folgend, ist auch die Rürup-Rente nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Darüber hinaus ist das Kapital in der Ansparphase pfändungssicher, sodass eine unerwartete Arbeitslosigkeit – auch über einen längeren Zeitraum – keine Schmälerung des Angesparten bedeutet. Erst mit Beginn der Verrentung, welche frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich ist, kann auf den Teil des Kapitals zurückgeriffen werden, welcher über der Pfändungsgrenze liegt.
Nachteile
Das angesparte Kapital kann mit Beginn der Verrentung weder übertragen, beliehen oder als Teilsumme entnommen werden. Der angesparte Geldbetrag steht dem Anleger somit lediglich in Form einer monatlichen Rente zur Verfügung. Somit besteht kein Kapitalwahlrecht.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass sowohl bei Tod des Anlegers vor beziehungsweise nach Eintritt des Rentenbeginns das ganze Kapital verfällt. Damit die finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen trotzdem gewährleistet werden kann, empfiehlt sich daher eine Zusatzversicherung im Form einer Hinterbliebenen-Rente oder einer Beitragsrückgewähr.
Fazit
Die Rürup-Rente ist eine Altersvorsorge, welche sich durch das Konzept der staatlichen Förderung in Form der steuerlichen Absetzbarkeit vorrangig an Selbständige sowie besser verdienende Angestellte richtet. Somit kommen auch Selbständige in den Genuss einer aktiven Altersvorsorge. Als Geldanlage ist die Rürup-Rente grundsätzlich interessant, doch ist zu beachten, dass eine Hinterbliebenen-Rente abgeschlossen werden muss, um so die Angehörigen bei Tod des Anlegers finanziell abzusichern.
von
David Netanjahu, Rententips.de
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