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  • Versicherung per Fax kündigen

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Allgemein
    • Tags: Ablauf, Bestätigung, Einschreiben, Faxgerät, Frist, Gericht, Kündigung, Kündigungsbestätigung, Kündigungsfrist, Kündigungsschreiben, Oberlandesgericht, Rückschein, Sendebericht, Übertragung, Urteil, Versicherer, Versicherung, Versicherungsvertrag
    • 2 Kommentare


    Für alle die eine Versicherung kündigen möchten, kann diese Information interessant sein. Es gibt ein interessantes Urteil, in dem darum ob eine Versicherung per Fax gekündigt werden kann. Wenn Sie mir diese Frage noch vor einer Woche gestellt hätten, wäre die klare Antwort NEIN gewesen – doch wie sehen dies deutsche Gerichte?

    Kann man eine Versicherung einfach per Fax kündigen?

    Wer einen Versicherungsvertrag kündigen möchte, kann das einfach per Fax tun. Zu diesem Urteil ist das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gekommen (AZ: 12 U 65/08). Bestätigt ein Sendebericht die Übertragung, kann man davon ausgehen, dass das Schreiben beim Versicherer angekommen ist. Die Versicherung ist dann somit auch rechtskräftig gekündigt.

    Meine Empfehlung hierzu wie folgt:

    Nützen Sie die Möglichkeit zur Kündigung per Fax, zumindest wenn Sie ein Faxgerät haben. Es ist einfach und leichter, wie die Kündigung per Brief und Einschreiben mit Rückschein. Günstiger ist es natürlich darüber hinaus auch. Sinnvoll ist es jedoch, die Kündigung per Fax so rechtzeig vorzunehmen, dass die Versicherung Ihnen noch vor Ablauf der Kündigungsfrist noch eine entsprechende Kündigungsbestätigung zustellen kann. Fordern Sie die Versicherung hierzu in Ihrem Kündigungsschreiben gezielt auf.

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    Erhalten Sie von Ihrer Versicherung nach Ablauf der gesetzten Frist keine Bestätigung, haben Sie immer noch die Chance aktiv zu werden. Fragen Sie bei der Gesellschaft nach. Erhalten Sie keine Antwort oder ist die Kündigung angeblich nicht eingegangen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihren Versicherungsvertrag ganz klassich per Brief zu kündigen. Nützen Sie dann aber die rechtlich sichere Methode und versenden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein.

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    Ihr

    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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  • GravatarAlexander K. Antworten 1 2. Dezember 2011, 19:16

    Hört sich alles toll an nur bin ich Heute vom Amtsgericht eines besseren belehrt & Verurteilt worden, da die Beweispflicht per fax nicht ausreichend war. MfG

    • GravatarVersicherungsvergleich Antworten 2 2. Dezember 2011, 19:55

      Hallo Alexander,

      vielen Dank für diese Info.

      Grundsätzlich ist es natürlich immer besser, rechtzeitig zu kündigen. Daher ist es wichtig, dass man solche Entscheidungen nicht ad hoc fällt, sondern erst nach reiflicher Überlegung, einem Versicherungsvergleich, … und dann auch für die Kündigung seine Zeit einplant. Wer rechtzeitig eine Kündigung schreibt, der kann gut per Fax kündigen. Sollte die Ausführungsbestätigung nicht rechtzeitig eingehen, kann man dann ja immer noch eine normale Kündigung per Post (Einschreiben mit Rückschein) nachsenden.

      Viele Grüße
      Siegmar Bührle

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