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  • Artikelserie Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung (1) – Der Versicherungsschutz

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung, private Krankenversicherung
    • Tags: gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitsreform, Grundversorgung, Krankenkasse, Krankenkassen, Krankenversicherung, Krankenversicherungssysteme, Leistungsvergleich, private Krankenversicherung, Vergleich, Versicherungsbeitrag, Versicherungspflichtgrenzen, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag, Wahltarife
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    In der neuen Artikelserie geht es um den Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung. Die beiden Krankenversicherungssysteme  sind vom Grunde her gänzlich unterschiedlich. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen im Wesentlichen durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben, wo hingegen bei der privaten Krankenversicherung der Leistungsumfang im Versicherungsvertrag geregelt wird.
    Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind und

    • Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen, das seit mindestens drei Kalenderjahren über dem jeweiligen Versicherungspflichtgrenzen gelegen hat oder
    • Sie selbstständig tätig sind.

    Dann sollten Sie über einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung auf jeden Fall nachdenken. In vielen Fällen ist ein Wechsel für Sie die bessere Lösung. Informieren uns sich vergleichen ist für Sie auf jeden Fall Pflicht!

    Der große Leistungsvergleich zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

    Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die Leistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und sind bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht individuell zu gestalten. Seit dem 01.04.2007 dürfen Krankenkassen zwar so genannte Wahltarife anbieten. Diese bieten jedoch nicht die Vertragsgarantien der privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Grundversorgung enthält zahlreiche Lücken, bzw. Eigenbeteiligungen. Bestimmte Eigenbeteiligungen sind durch Überforderungs- bzw. Härtefallklauseln begrenzt.

    In der Vergangenheit wurden die Leistungen nach zahlreichen Reformgesetzen insgesamt immer weiter eingeschränkt, die Versicherungsbeiträge sind dabei trotzdem gestiegen. Die Gesundheitsreform 2007 hat daran auch nichts geändert. (siehe den Artikel Die Entwicklung der gesetzlichen Krankenkasse)

    Im Gegenteil: Die Zukunft ist Besorgnis erregend. Denn immer weniger Jüngere müssen mehr Ältere mitversorgen – gleich wie bei den Rentenkassen. Weitere Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen sind damit vorprogrammiert. Trotz sämtlicher Leistungskürzungen und Gesundheitsreformen werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen. Das Freiburger Forschungszentrum FZG geht von einem Beitragssatz von 22% in 20 Jahren aus.

    Der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung

    Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind vertraglich vereinbart und können individuell gestaltet werden. Die Bandbreite der Krankenversicherungstarife reicht vom Hochleistungsschutz bis zum Basisversicherungsschutz. Auf Wunsch kann man auch Tarifmodelle wählen, bei denen beitragssenkende Selbstbeteiligungen vereinbart werden.

    Als fester Bestandteil des Versicherungsvertrages sind die Leistungen dauerhaft garantiert. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung brauen sich daher keine Sorgen um Leistungseinschränkungen und –kürzungen zu machen.

    Wegen anhaltender Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ist auch in der privaten Krankenversicherung mit Beitragserhöhungen zu rechnen. Darauf haben die Versicherungsgesellschaften und der Gesetzgeber bereits reagiert. In allen Beiträgen ist ein 10% Zuschlag für Altersrückstellungen in den Tarifen bereits enthalten – Sie sparen somit frühzeitig für die Mehrkosten im Alter.

    Im nächsten Beitrag wird es um die Leistungsunterschiede bei ambulanten Behandlungen beim Arzt gehen. Abonnieren Sie einfach mein RSS-Feed, dann verpassen Sie keinen Artikel!

    Ihr
    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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