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  • Rechtschutzversicherung bereits bei Kündigungsandrohung

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Gerichtsurteile, Rechtschutzversicherung
    • Tags: Aufhebungsvertrag, Kostenübernahme, Rechtanwaltskosten, Rechtschutzfall, Rechtschutzkosten, Rechtschutzversicherer, Rechtschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsschutz
    • 0 Kommentare


    Arbeitnehmer können ihre Rechtsschutzversicherung bereits in Anspruch nehmen, wenn ihr Chef ernsthaft mit der Kündigung droht. Der Rechtschutzfall trete nicht erst ein, wenn dem Arbeitnehmer gekündigt worden sei ein, so entschied der Bundesgerichtshof BGH. Vielmehr sei die Rechtschutzversicherung bereits in der Pflicht, wenn an der Kündigungsabsicht des Chefs kein Zweifel bestehe.
    Der Fall zur Rechtschutzversicherung

    Die Richter gaben einem Angestellten von Hewlett-Packard recht. Das Unternehmen hatte ihm im Rahmen eines Restrukturierungsprogrammes 2006 mit betriebsbedingter Kündigung gedroht, falls er einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag nicht zustimmte. Die HDI Direkt Versicherung AG wollte als sein Rechtschutzversicherer jedoch keine Rechtanwaltskosten übernehmen.

    Die Entscheidung zum Fall

    Die Entscheidung ist nach Angaben des BGH-Senats für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung. Den Amtsgerichten lägen viele ähnliche Klagen vor. Die Klage gegen die Versicherung auf Kostenübernahme war schon in den Vorinstanzen erfolgreich. Eine Rechtschutzversicherung müsse in der Tat dann die Rechtschutzkosten übernehmen, wenn der Versicherte objektiv nachvollziehbar einen Rechtsverstoß darlege, bestätigte der BGH (AZ: IV ZR 305/07).

    Der Versicherungsschutz einer Rechtschutzversicherung greift bereits sehr früh.

    In der Hoffnung, dass Sie über Ihre Rechtschutzversicherung ausreichend und umfassend geschützt sind, diesen Schutz aber nie benötigen, verbleibe ich
    Siegmar Bührle

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Autor: Versicherungsvergleich

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