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  • Autoversicherung – Wertvolles Gepäck separat versichern

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Gerichtsurteile
    • Tags: Autounfall, Autoversicherung, Gerichtsentscheidung, Haftpflichtversicherung, Musikinstrumentenversicherung, privathaftpflichtversicherung, Unfall, Versicherung, Versicherungsbedingung
    • 0 Kommentare


    Heute habe ich wieder einen interessanten Fall einer Gerichtsentscheidung vom Amts- und Landgericht Coburg . Diese hatten darüber zu entscheiden, ob die Kfz-Haftpflichtversicherung (Autoversicherung) bei einem selbst verschuldeten Autounfall für Schäden am Gepäck des Beifahrers aufkommen muss.

    Muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Gepäck eines Beifahrers zahlen?

    Im vorliegenden Fall war die PKW-Eigentümerin mit ihrem Lebensgefährten auf dem Weg in die Weihnachtsfeiertage. Mit im Gepäck war das Cello der zukünftigen Schwiegermutter. Bei einem von der Fahrerin selbst verursachen Unfall wurde das Cello samt Etui komplett zerstört. Der Schaden belief sich um rund 3.000 EUR.

    Die Musikinstrumentenversicherung der Schwiegermutter erstattete den Schaden, und wollte jedoch den Betrag von der Kfz-Versicherung wiederholen. Die Kfz-Versicherung verweigerte jedoch unter Hinweis auf die Versicherungsbedingungen die Zahlung. In den Versicherungsbedingungen wurde ausgeschlossen, dass in dem versicherten Auto mitgeführte Sachen die Kfz-Versicherung regelmäßig nicht zahlen muss.
    Anders ist es zu meinen dann, wenn die Beifahrer Gegenstände dabei haben, die sie üblicherweise mit sich führen (Brillen, etc.). Das ist jedoch sicher im Fall eines Cellos nicht der Fall, zumal der Lebensgefährte das Cello gerade nicht gewöhnlich hat. Zum anderen muss die Haftpflichtversicherung dann eintreten, wenn die Fahrt „überwiegend der Personenbeförderung dient“ und es sich um einen Gegenstand des persönlichen Gebrauchs handelt. Weil aber die Fahrerin nicht als bloße Chauffeurin unterwegs war, sondern ach selbst zur Schiegermutter wollte, lag keine Personenbeförderung in diesem Sinne vor.

    AG Coburg, Urteil vom 28.03.2008 unter AZ.: 12 C 1005/07; sowie LG Coburg, Hinweisverfügung vom 24.07.2008, AZ.: 32 S 39/08

    Was kann man aus dem Fall lernen?

    In diesem Fall musste die Musikinstrumentenversicherung die Kosten übernehmen. Die Kosten konnten nicht auf die Kfz-Haftpflichtversicherung abgewälzt werden. Interessant wäre noch zu wissen, ob auch eine normale Privathaftpflichtversicherung ausreichend gewesen wäre, da evtl. nicht jeder eine Musikinstrumentenversicherung hat. Die Frage kann ich leider aber nicht beantworten, da ich kein Jurist bin.

    Ihr
    Siegmar Bührle

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