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  • Versicherungsbetrug: Falsche Angaben beim Abschluss eines Vertrags

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Allgemein
    • Tags: Antrag, Antragsformular, Beitragsaufschlag, Berufsunfähigkeitsversicherung, Betrug, Falschangabe, Gesundheitsangaben, Gesundheitszustand, Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherungen, Kündigung, Lebensversicherung, Sachversicherung, Schadensfall, Streitfällen, Täuschung, Unwahrheit, Versicherung, Versicherungsbeiträge, Versicherungsgesellschaft, Versicherungspolice, Versicherungsschutz, Vorerkrankungen, Vorschäden
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    Wer eine Versicherung abschließt, darf nicht die Unwahrheit sagen. Vor allem beim Abschluss des Vertrages ist ein Betrug auch besonders unsinnig, weil falsche Angaben zwar zum gewünschten Vertrag führen, dieser jedoch genauso leicht wieder aufgelöst werden kann, wenn der Schwindel auffliegt.

    Besondern schwerwiegend sind Falschangaben, um an eine Versicherungspolice zu kommen, die man sonst nicht oder nur zu einem wesentlich höheren Preis erhalten würde, wie z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung. In diesen Versicherungen und vielen weiteren müssen Sie nämlich mit sämtlichen Vorerkrankungen sich in den Antragsformularen outen. Lassen Sie hierbei einige Punkte einfach unter den Tisch fallen, kann es in einem solchen Fall passieren, dass der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wird. Die Folgen sind dann, dass der Versicherungsschutz entfällt und darüber hinaus die kompletten Beiträge verloren sind. Eine Erstattung der gezahlten Versicherungsbeiträgen wird in der Regel nicht gewährt. Wenn Sie bei einer Versicherung ausgeflogen sind, werden Sie auch wohl kaum noch eine andere Versicherung finden, die Sie aufnehmen wird, denn weil Sie in den Anträgen bei der neuen Gesellschaft die Kündigung anzeigen müssen.

    Zu den am öftesten vorkommenden Streitfällen zählen die Gesundheitsangaben bei der Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei diesen Versicherungen sind die korrekten Angaben zum Gesundheitszustand jedoch ganz besonders wichtig, da die Versicherungsgesellschaften den Versicherten nach seinem jeweiligen Risiko einschätzen können muss. Die private Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen fragen selbstverständlich auch nach den Vorerkrankungen. Wer hier auch etwas verschweigt, riskiert dass er im schlimmsten Fall einfach auf den Behandlungskosten sitzen bleibt.

    Ehrlich währt am Längsten

    Bei Sachversicherungen ist Ehrlichkeit ebenso das oberste Gebot. Vorschäden sollten angegeben werden, da Versicherungen hieraus ein mögliches Risiko ableiten. Wenn vollständige und ehrliche Angaben gelegentlich zum Beitragsaufschlag zur Folge haben, ist das immer noch besser hierüber optimal geschützt zu sein, wie wenn Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben, weil Ihre Versicherung zu Recht die Leistung verweigert.
    Ihr

    Siegmar Bührle

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