Autoversicherung – und was zu beachten ist
6. November 2008 von admin
Bis zum 30.11. ist bei der Autoversicherung wieder wechseln angesagt. Die Autoversicherungen geben sich wieder eine Preisschlacht, so dass die Verbraucher bei einem Versicherungswechsel wieder einige hundert EUR einsparen können. Wer daran denkt, den Autoversicherer zu wechseln, sollte jedoch einiges beachten:
Kosten der Autoversicherung
Die Autoversicherung berechnen normalerweise jeden Herbst die Versicherungsprämien neu, da sich die Typenklassen und Regionalklassen ändern. In den Typenklassen sind Fahrzeugmodelle/Autos mit weitestgehend gleichartigem Schadensverlauf zusammengefast. Die Regionalklassen hingegen vereint hingegen regionale Orte und hiermit werden die Zahl und Schwere der Autounfälle am Wohnort bewertet.
Weitere Merkmale sind z.B. Garagenwagen, Zweitwagen, etc. die auch zum Teil erheblich die Prämie noch beeinflussen. Um die vorhandenen Angebote auf dem Autoversicherungsmarkt vergleichen zu können, bietet www.1aVersicherung.net einen speziellen Onlineversicherungsvergleich für die Autoversicherung.
Kaskoversicherungen im Bereich der Autoversicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung / Autohaftpflicht ist die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wohin gegen die Teilkaskoversicherung „nur“ Schutz gegen Diebstahl des Autos oder von Autoteilen, Glasbruch, Autoschäden durch Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung) , Kurzschluss oder Hagelschäden bietet, ersetzt die Vollkaskoversicherung alle Schäden am eigenen Auto – auch solche Schäden – die durch eigenes Verschulden verursacht wurden.
Kündigung der Autoversicherung
Die Autoversicherung kann ohne Einhaltung von Fristen bei jedem Fahrzeugwechsel oder bei der Abmeldung des Autos gekündigt werden. Möchten Sie mit der Autoversicherung zu einem anderen Anbieter oder nur einen Tarif wechseln, haben die Verträge eine einmonatige Kündigungsfrist setzt zum Jahresende. Unter diesem Hintergrund starten deswegen die Autoversicherungsgesellschaften immer rechtzeitig ihre Werbeaktionen, dass Verbraucher bis zum Stichtag den 30.11. ihre Autoversicherung auch wechseln. Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, haben Sie binnen einer Frist von einem Monat ein Sonderkündigungsrecht, sowie nach einer Schadensregulierung.
Ihr
Siegmar Bührle
relevante Versicherungslinks zur Autoversicherung
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