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  • Krankenversicherung wechsel nicht überstürzen

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Krankenversicherung
    • Tags: Ausgleichsystem, Beiträge, Beitragssatz, Gesundheitsfonds, Gesundheitsministerium, Krankenkasse, Krankenkassen, Krankenversicherte, Krankenversicherung, Kündigungsfrist, Prämie, Risikostrukturausgleich, Steuermittel, Versicherungsvergleich, Wechsel, Zusatzbeitrag, Zuzahlung
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    Für 51 Millionen Krankenkassen-Mitglieder gilt ab 2009 ein einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung. Sie sollen dann zusammen mit den Arbeitgebern 15,5% des Bruttolohns in den neuen Gesundheitsfonds einzahlen. Ist es sinnvoll die Kasse zu wechseln? Wie unterscheiden sich die Krankenversicherungen denn überhaupt noch? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Wechsel der Krankenversicherung.

    Fragen und Antworten zum Wechsel der Krankenversicherung

    Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?

    Ab 1. Januar 2009 soll ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% von allen gesetzlich Krankenversicherten in einen Topf, den Gesundheitsfonds fließen. Zu den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommen Steuermittel und Geld aus den Zuzahlungen von Patienten. Die gut 200 Krankenkassen bekommen für jeden Versicherten eine Zuweisung, die sich nach Alter und Geschlecht richtet.

    Wie wird für Gerechtigkeit unter den Krankenkassen gesorgt?

    Es gibt nach einem komplizierten Ausgleichsystem – dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich – Zuschläge für Patienten, die besonders teure Behandlungen brauchen. Damit solle es keine Rolle mehr spielen, ob eine Krankenkasse besonders viele junge, zahlungskräftige Versicherte, oder mehr alte und kranke Versicherte hat. Wettbewerbsvorteile auf dem Weg der Versichertenauswahl wird damit ein Riegel vorgeschoben.

    Zahlen die gesetzlich Versicherten künftig gleich viel?

    Kassen, die mit dem zugewiesenen Geld aus dem Fonds nicht auskommen, müssen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen, der höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen darf. Diesen müssen die Mitglieder ohne Beteiligung des Arbeitgebers allein tragen. Haben die Kassen Geld übrig, können sie den Mitgliedern eine Prämie auszahlen.

    Ist ein Wechsel der Krankenversicherung weiterhin möglich?

    Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gilt weiterhin die Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Wer wechselt, muss allerdings 18 Monate bei der alten Krankenkasse versichert sein. Diese Frist entfällt, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt, oder ihr erhöht, oder wenn die Prämie, die eine Kasse ausgezahlt hat, sinkt.

    Ist es ratsam, jetzt die Krankenversicherung zu wechseln?

    Wer die Chance hat in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sollte sich auf jeden Fall informieren. Wer im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, sollte jetzt nicht wechseln. Noch ist unklar, wie die Kassen mit den neuen Rahmenbedingungen umgehen. Aktuell lässt sich auch noch nicht einschätzen, ob aktuell günstig Krankenversicherungen auch künftig noch gut dastehen. Wer jetzt wechselt, ist durch die 18-Monats-Frist an seine Kasse zuerst mal gebunden. Nächstes Jahr sollten Sie jedoch auf jeden Fall vergleichen, bei welcher Krankenkasse Prämien ausbezahlt werden und welche Zusatzbeiträge einfordern.

    Ihr
    Siegmar Bührle

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    • wie funktioniert krankenversicherungswechsel

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