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  • Kapitalanlagen in Zeiten der Finanzkriese: Spareinlagen

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Allgemein
    • Tags: Bank, Bundesverband, Einlage, Einlagensicherung, Einlagensicherungsfonds, Entschädigungseinrichtung, Festgeldkonto, Finanzkriese, Genossenschaftsbank, Girokonto, Inhaberschuldverscheibungen, Kapitalanlage, Sicherungseinrichtung, Sicherungsgrenze, Sparbuch, Spareinlage, Sparkassen, Verbindlichkeit, Wirtschaftsunternehmen
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    Heute geht’s in der Serie Kapitalanlagen in Zeiten der Finanzkriese um die Anlage in Spareinlagen, wie Sparbüchern, Girokonten, sowie Tagesgeld- und Festgeldkonten.

    Kapitalanlage in Spareinlagen

    Spareinlagen, ob auf Sparbüchern, Girokonten oder Tagesgeld- und Festgeldkonten, sind bei den meisten Banken gesichert. Durch die Einlagensicherung sind Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und von öffentlichen Stellen geschützt. Verbindlichkeiten wie Inhaberschuldverscheibungen jedoch nicht.

    Die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken schützt laut EU-Recht 90 % der Einlagen, höchstens 20.000 EUR je Anleger. Privatbanken können darüber hinaus freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken beitreten. Die meisten sind diesem angeschlossen. Die Sicherungsgrenze entspricht 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Wer wissen möchte, ob sein Institut dazugehört, kann Informationen im Internet unter: www.bdb.de/einlagensicherung bestellen. Öffentliche Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben ein eigene Sicherungseinrichtungen aufgebaut. Sie schützt die Anleger zu 100 %.
    Handlungsbedarf für Anleger besteht in diesem Anlagesegment also nicht.

    Ihr
    Siegmar Bührle

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    • inhaberschuldverscheibung

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