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    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Autoversicherung
    • Tags: Autoversicherung, Autoversicherungsvergleich, direkt autoversicherung, Gerichtsurteil, online vergleich autoversicherung
    • 0 Kommentare


    Das war die Überschrift über einem interessanten Artikel, den ich gerade gelesen habe. Nein, mir geht es mit dem Artikel nicht darum, Frauen in Ihren Fahrkünsten schlecht zu machen. Nein, mir geht es darum, Ihnen einen interessanten Grenzfall der Autohaftpflichtversicherung aufzuzeigen.

    Verursacht beispielsweise die Ehefrau mit dem Zweitwagen der Familie einen Unfall, bei dem der andere Wagen des Ehepaars beschäftigt wird, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht – zumindest wenn beide Fahrzeuge über den Ehemann versichert sind. Der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich zwar sehr umfassend, jedoch deckt er halt einfach auch nicht alle Fälle ab, die auf einen Zukommen können.
    Eine Ersatzpflicht besteht nicht für Schäden, die durch eine mitversicherte Person verursacht werden. Denn das besondere an diesem Fall ist, dass es in diesem Fall keinen „geschädigten Dritten“ gibt. Ein Schaden an sich selbst deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Diesen könnte man nur über eine Vollkaskoversicherung abdecken.

    Einen solchen Fall wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof entschieden und auch oben genannte Begründung bestätigt (BGH, 05.06.2008 – IV ZR 313/06). Es ging um einen Unfall, bei dem die Ehefrau mit ihrem Auto das Fahrzeug ihres Mannes beschädigt hatte. Beide Fahrzeuge waren über den Ehemann versichert.

    Was kann man daraus lernen? Nun, Versicherungen sind gut, jedoch können Sie einen nicht vor allem Schützen. In obigem Fall war die Kfz-Haftpflichtversicherung einfach nicht ausreichend – bei einer Vollkaskoversicherung wäre alles gut gewesen.

    Ihr
    Siegmar Bührle

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