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  • Ärztezuschlag erhöht Kassenbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Krankenversicherung
    • Tags: gesetzliche Krankenversicherung, Krankenkassenbeitrag, private Krankenversicherung, private krankenzusatzversicherung
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    Nach den Erhöhungen der Ärztehonorare blühen die Spekulationen über die Höhe des künftigen einheitlichen Krankenkassenbeitrags auf.

    Nach Medienberichten wollte sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPT) noch nicht dazu äußern. Die Entscheidung über die Höhe des Kassenbeitrags soll im Herbst fallen. Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem rechnet mit einem Beitragssatz von rund 15,5%, gegenüber einem aktuell durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9%. Nach Aussagen der Medien erwarten die Grünen einen Anstieg auf bis zu 16%.

    Ulla Schmidt verteidigte die Honorarerhöhung um 2,7 Milliarden EUR, sowie das neue Honorarsystem. Das bisherige System habe zu Verwerfungen in den Praxen geführt. „Versicherte wurden mit Hinblick auf ein angeblich aufgebrauchtes Budget abgewiesen, Privatpatienten hingegen bevorzugt“, erklärte Ulla Schmidt.

    Die Honorarerhöhung nannte der SPD- Gesundheitsexperte Karl Lauterbach überhöht. Die gesetzlich Krankenversicherte müssen somit mit monatlichen Mehrkosten von bis zu 10 EUR rechnen, eine bessere Leistung hingegen können Sie nicht erwarten.

    Privatpatienten sind deutlich im Vorteil – Sie sind Patienten 1. Klasse!

    Klar ist, dass sich Honorarerhöhungen bei den Ärzten, Mehrkosten bei Arzneiausgaben, etc. sich kurzfristig direkt auf die Versicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse durchschlagen, da die Krankenkassen bereits seit langem unter einem enormen Kostendruck stehen. Privatversicherte können dieser Entwicklung hingegen getrost entgegen stehen. Vielmehr profitieren Sie sogar davon, dass im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen die Kassen leer sind. Sie sind willkommen in den Praxen und kommen so schneller an Termine für Untersuchungen und Behandlungen – das ist bewiesen.

    Ihr

    Siegmar Bührle

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