Gesetzesänderung zum 1. September – Wohn Riester ist eingeführt
1. September 2008 von Versicherung vergleich
Zum 1. September sind wieder eine Reihe von neuen Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einbürgerungstests, Urheberrecht, Ausbildungsbonus, etc. und auch die Wohn-Riester-Rente.
Änderungen bei der Riester-Rente
Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird dieser Riester eingeführt, der die staatlich geförderte Altersvorsorge von Wohneigentum erweitert. Wer einen Riester-Vertrag anspart, kann das Geld vollständig für den Kauf oder die Entschuldung der eigenen Immobilie nutzen. Auch der Darlehensvertrag für eine selbst genutzte Immobilie kann über die Förderung bezuschusst werden. Außerdem können alle Riester-Sparer unter 25 Jahren einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 EUR mitnehmen.
Kommentar zu Änderung der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist durch diese Gesetzesänderung noch attraktiver geworden. Über den Berufseinsteiger-Bonus werden junge Berufsanfänger für ein in diesem Alter nicht so attraktives Thema sensibilisiert. Die Riester-Rente ist ein wesentlicher Grundbaustein der privaten Altersvorsorge, und warum sollte man dann einen Bonus nicht gleich mitnehmen?
Über das Wohn-Riester Programm wird ein wichtiger Baustein zur Förderung privatem Wohneigentum weiter gefördert. Es ist eine weitere Stütze, die selbstgenutzte Immobilie interessant zu machen. Es ist jedoch zu beachten, dass mit einer nachgelagerten Versteuerung zu rechnen ist.
Sollten Sie sich näher für eine Riester-Rente interessieren, z.B. in Form einer Beratung, eines Vergleichs von Riester-Angeboten, oder ganz konkret zum aktuellen Thema Wohnriester, so nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Unsere Versicherungsmakler und Mehrfachagenten stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.
Ihr
Siegmar Bührle
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