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  • Achtung Abgeltungssteuer bei Sparplänen – Der Tipp mit dem zweiten Investmentsparplan

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Allgemein, Investmentfonds
    • Tags: Abgeltungssteuer, altfallregelung, Investmentfonds, Investmentsparplan
    • 0 Kommentare


    Auch auf bestehende Investmentfondssparpläne wirken sich die geplanten Änderungen mit Einführung der Abgeltungssteuer aus.
    Die Abgeltungssteuer wird in Zukunft die Ertragschancen von Investmentfondssparplänen erheblich beschneiden. Dies konnte trotz einem Proteststurm der Fondsgesellschaften und der Lobby-Verbände nicht verhindert werden.

    Es ist eigentlich ein falscher Ansatz, dass auch langfristige Investmentsparpläne der Abgeltungssteuer unterworfen werden, da gerade diese eine tolle Möglichkeit darstellen, mit geringen Monatsbeiträgen langfristig ein kleines Vermögen aufzubauen. Gerade dies ist doch aktuell unter dem Thema Altersvorsorge ein wichtiger Baustein. Ich bin der Meinung, dass dies ein falsches Signal an alle langfristig orientierten Investoren sendet.

    Richtiges Handeln beim Investieren ist wichtig!

    Dass in Zukunft auch bestehende Fondssparpläne besteuert werden, sollten Sie sich bereits jetzt schon bewusst sein. Denn dies erfordert frühzeitiges handeln.

    Sie sollten sauber und lückenhaft bereits jetzt schon dokumentieren, welche Fondsanteile Sie bis Ende 2008 erworben haben. Denn auf die vor 2009 gekauften Investmentfondsanteile wird bei einem späteren Verkauf keine Abgeltungssteuer fällig (nach der einjährigen Spekulationsfrist) – dies aufgrund der sogenannten Altfallregelung. Fondanteile, die nach dem 31. Dezember 2008 gekauft werden, auch im Zuge eines bestehenden Sparplans, unterliegen der Abgeltungssteuer.

    „Die First in, First out Falle“

    Wenn Sie während der Haltezeit von Investmentfonds Anteile eines Investmentfonds verkaufen, in dem Anteile sowohl nach der Altfallregelung halten, als auch Anteile die der Abgeltungssteuer unterliegen, können Sie in eine regelrechte Falle tappen. Für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus Wertpapiergeschäften gilt seit langem der Grundsatz „First in, First out“. Der Begriff „First in, First out“ steht für „Zuerst rein, zuerst raus“.

    In der Anwendung bei Investmentfonds hat dies zu Folge, dass zuerst gekaufte Anteile im Zuge eines Anteilsverkaufs immer zuerst veräußert werden. In der Praxis ergibt sich hieraus das Problem, dass gerade zuerst Anteile mit der Altfallregelung verkauft werden, die eigentlich eine günstigere Steuereigenschaft besitzen, wie die Anteile jüngeren Datums.

    Die Lösung ist sehr einfach

    Um der Fall einfach zu umgehen, sollten Sie den bestehenden Investmentsparplan Ende 2008 stoppen. Starten Sie am Januar 2009 mit einem neuen Sparplan, jedoch auf Basis eines neuen Investmentfonds mit der gleichen Zielrichtung. So trennen Sie ganz einfach die neue und alte Steuerregelung.

    Wenn dann in ein paar Jahren eine (Teil-)Entnahme ansteht, kannst Du einfach und leicht entscheiden, auf welchen Fonds du zurückgreifen willst. Klar ist es, dass wenn der Fonds mit der Altfallregelung sich gut entwickelt, dass man diesen einfach liegen lässt. Dieser wird einem dann in 20 oder 30 Jahren ein schönes Vergnügen bereiten und der Fiskus darf nur zusehen – nicht grabschen.

    Da es in Deutschland bereits über 8.000 zugelassene Investmentfonds gibt, dürfte es auch kein Problem sein, einen vergleichbaren Investmentfonds mit ähnlichen Risiko- und Renditeeigenschaften zu finden. Gerne kannst Du hier eine Investmentfondsberatung anfordern. Die Fondsexperten sind dir gerne behilflich, beim umsetzen diesen Konzepts, sowie beim Suchen eines neuen, geeigneten Investmentfonds.

    relevante Links:

    • kostenlose Investmentfondsberatung

    Gute Rendite!
    Siegmar Bührle

    dieser Beitrag wird unter diesen Begriffen gefunden:

    • abgeltungssteuer auch bei sparplänen
    • abgeltungssteuer bei sparplänen

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