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  • Unfallversicherung – Stutz bei Fahrradtour mit Kollegen ist kein Arbeitsunfall

    • Autor: Versicherungsvergleich
    • Kategorie: Gerichtsurteile, Unfallversicherung
    • Tags: Gerichtsurteil, gesetzliche unfallversicherung, onlinevergleich private unfallversicherung, private unfallversicherung, Unfallversicherung
    • 2 Kommentare


    Wer eine Fahrradtour mit Kollegen macht, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Zu dieser Entscheidung ist das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil gekommen.

    Wer mit seinen Kollegen – das gilt selbstverständlich auch für Kolleginnen – eine Fahrradtour macht, kann sich bei einem Unfall nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung stützen. Zu den versicherten Tätigkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung gehören jedoch grundsätzlich zwar die Teilnahme an Betriebssportangeboten und sonstigen betrieblich veranlassten Gemeinschaftsveranstaltungen, so die Rechtslage.

    Zum Fall:

    Das Landessozialgericht Hessen hat jedoch in dem Urteil (LSG Hessen, AZ L 3 U 266/05) entschieden, dass in dem vorliegenden Fall bei einer Fahrradtour unter einigen Kollegen der Unfall kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung ist.

    Da eine Radtour in dem Unternehmen nicht regelmäßig durchgeführt werde, würde es sich nicht um einen Betriebssportunfall handeln. Da darüber hinaus nur ein Teil der Belegschaft an der Fahrradtour teilgenommen hat, könne es sich auch nicht um eine betriebliche Gemeinschaftveranstaltung handeln.

    Das Gericht führte aus, dass soweit die private Freizeitgestaltung im Vordergrund stehe, eine Anerkennung als Arbeitsunfall eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre unmöglich mache. Unter diesem Hintergrund kann es nicht richtig sein, die gesetzliche Unfallversicherung auf den privaten Bereich auszudehnen.

    Private Unfallversicherung ist wichtig

    Eine private Unfallversicherung ist unverzichtbar. Wie Statistiken zeigen, treten die meisten Unfälle im privaten Bereich auf. Die Folgen solcher Unfälle lassen sich nur über eine private Unfallversicherung abdecken. Wer über eine private Unfallversicherung ausreichend vorgesorgt hat, braucht sich über „Grenzfälle“, wie oben beschrieben, keine Gedanken mehr machen.

    Ihr
    Siegmar Bührle

    relevante Links zur Unfallversicherung:

    • Onlinevergleich private Unfallversicherung

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Autor: Versicherungsvergleich

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  • GravatarVersicherng Antworten 1 29. August 2008, 09:29

    Das ist ja voll mies was wäre passiert wenn man keine Private Unfallversicherung hätte müsste man das alles aus deiner eigenen tasche zahlen?

    Ich glaube es ist doch wichtig eine Private Unfallversicherung abzuschließen.

  • Gravataradmin Antworten 2 29. August 2008, 19:05

    Ja, wenn bei diesem Fall keine ausreichende private Unfallversicherung vorhanden war, gibt es keine Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung.

    Da sehr viele Unfälle in der Freizeit passieren – und hier ist man auf jeden Fall nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert – ist eine private Unfallversicherung unverzichtbar. Wenn man diese hat hat, kann man solchen Grenzfällen gelassen entgehen sehen.

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