Ab dem 1. Januar 2009 wird der Basistarif der privaten Krankenversicherung eingeführt. Alle privaten Krankenversicherungsgesellschaften sind dann gesetzlich verpflichtet, diesen den Kunden auch anzubieten.

Der Basistarif muss vom seinem Leistungsumfang her mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Für erhöhte gesundheitliche Risiken dürfen keine Zuschläge erhoben werden. Die Beitragshöhe ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt; dieser liegt derzeit bei rund 500 EUR im Monat. Für (finanziell) hilfsbedürftige Menschen sind Maßnahmen zur Verringerung der Versicherungsbeiträge vorgesehen.

Alle Krankenversicherte, die ab dem 1. Januar 2009 in eine private Krankenversicherung wechseln, erhalten ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif einer beliebigen privaten Krankenversicherungsgesellschaft. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass bei einem Wechsel die aufgebauten Altersrückstellungen nicht verloren gehen.

Für Bestandskunden, die vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung gewechselt sind, wurden die Voraussetzungen zum Wechsel in den Basistarif durch die Kalkulationsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) festgelegt. Ein Wechsel ist zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2009 möglich.

Die Kalkulationsverordnung der privaten Krankenversicherung

Die Kalkulationsverordnung versteht sich als Durchführungsverordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz. Nach Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen wird die Kalkulationsverordnung folgende Eckpfeiler haben:

  • Nach einem Wechsel in den Basistarif einer Versicherung beträgt die Mindestverweildauer 18 Monate
  • Nach Ablauf der Mindestverweildauer hat der Kunde die Möglichkeit, in einen Volltarif der Krankenversicherungsgesellschaft oder zu einem Basistarif einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Bei diesen Möglichkeiten können die aufgebauten Altersrückstellungen „mitgenommen“ werden; weitere Möglichkeiten sind jedoch ausgeschlossen

In der Kalkulationsverordnung werden darüber hinaus versicherungsmathematische Methoden für die Prämienberechnung der Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung im Detail festgelegt.

Ihr Siegmar Bührle

Mit der privaten Krankenversicherung werden Sie zum Patient 1. Klasse!

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