Im Sommer fahren immer sehr viele in den Urlaub. Dies ist die Hauptsaison für Einbrecher. Wenn Wohnungen während der Urlaubszeit leer stehen, haben es Einbrecher leicht, eine fette Beute zu machen. Stellen die Urlauber nach der Rückkehr fest, dass in der Wohnung eingebrochen wurde, sollten sie unverzüglich die Polizei informieren.
Die Aufwendungen, die Ihnen durch einen Einbruch entstehen, sind über die Hausratversicherung gedeckt. Diese ist in den meisten Haushalten erfreulicherweise sehr weit verbreitet. Im Schadensfall müssen Sie dann unverzüglich auch die Hausratversicherung informieren. Zu Ihren Aufgaben gehört es, neben der Aufstellung und Dokumentation des Ihnen entstandenen Schadens zusammenzustellen, welche Gegenstände gestohlen wurden – die Stehlliste.
Das Aufstellen dieser Stehlliste ist nicht nur ein “kann man machen”, sondern hierbei handelt es sich um eine Vertragspflicht im Zuge der Hausratversicherung. Wird diese Liste nicht rechtzeitig aufgestellt, kann die Hausratversicherung die Leistung verweigern. Die Begründung der Versicherungswirtschaft ist, dass nur mit einer schnell zusammengestellten Liste die Polizei die Möglichkeit hat, nach den Tätern zu fanden und die Beute sicherzustellen.
Es gibt keine Fristen für die Zusammenstellung dieser Unterlagen. Um Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte diese jedoch „so schnell wie möglich“, zusammengetragen werden. Nach einem Gerichtsurteil des Oberlandesgericht Köln (AZ: 9 U 86/01) war eine Frist von 1 Monat zu lang. Auch wenn Sie nicht alle Kaufbelege mehr finden können, so reichen als Nachweis z.B. Bedienungsunterlagen, so das gleiche Gericht in dem Urteil (AZ: 10 U 1678/05).
Tipp zur Hausratversicherung:
Wenn Sie sich den Stress nach einem Einbruch ersparen möchten, so fertigen Sie doch einfach gleich eine Inventurliste an. Ergänzen und aktualisieren Sie Ihre Liste jährlich, dann ist diese immer auf einem aktuellen Stand.
Schreiben Sie zu Ihren teuren Geräten wie etwa Fernseher, Computer, Camcorder, etc. auch Details auf, wie Seriennummer und machen Sie davon auch ein Foto. Machen Sie ruhig auch ein paar sonstige Bilder von Ihrer Wohnung, auch diese können später ggf. wichtig sein.
Die Unterlagen sollten Sie dann aber nicht nur auf Ihrer Festplatte haben; gerade diese könnte ja auch mit gestohlen werden. Drucken Sie die Unterlagen aus und hinterlegen Sie diese entweder bei Freunden, mit sonstigen Versicherungsunterlagen in einem Banksafe oder an einem sonst guten Ort.
So, das war’s für heute. Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub und hoffe, dass Sie Ihre Hausratversicherung nie benötigen!
Ihr
Siegmar Bührle
PS: Nützen Sie mal ein paar freie Minuten in Ihrem Urlaub und vergleichen Sie Ihre Hausratversicherung mit unserem Onlinerechner. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ein Feedback senden würden, wie hoch bei Ihnen die Einsparungen sind. Danke!
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Der Artikel ist wirklich informativ, aber wie komme ich an den Onlinerechner?