Reiseversicherungen für den ungetrübten Reisespaß – Teil (3) von (3): die Reisegepäckversicherung
25. Juli 2008 von admin
Heute geht es um die letzte Reiseversicherung – die Reisegepäckversicherung, aus der Serie über Reiseversicherungen. Die Reisegepäckversicherung bietet oft mehr Ärger als Schutz. Den Ärger hat man natürlich im Schadensfall, gerade da, wo man die Versicherung dringend nötig hätte.
Die Reisegepäckversicherung
Kommt am Urlaubort das Gepäck abhanden, ist das schlimm. Was schlimmer ist, dass die Versicherungsgesellschaften oft keineswegs zu großzügig Einspringen, wie das oft in der Werbung suggeriert wird. Einen Ersatz können die Reisenden erwarten, wenn sie den Schaden durch Fahrlässigkeit mit verursacht haben. Wer also sein Gepäck nur kurz aus den Augen lässt, riskiert bereits deswegen seinen Versicherungsschutz.
Wer einen Verlust zu vermelden hat, muss seine Reisegepäckversicherung unverzüglich informieren. In der Regel muss der Versicherung auch nachgewiesen werden, dass er sich bemüht hat, seine Sachen wieder zu bekommen. Es empfiehlt sich auch, den Verlust, insbesondere bei Diebstahl, bei der Polizei zu melden.
Versicherungstipp zur Reisegepäckversicherung:
Wurden aus dem Hotellzimmer, oder aus einer Ferienwohnung, Gegenstände entwendet, können Sie unter Umständen auch auf Ihre Hausratversicherung zurückgreifen. Über die Hausratversicherungen sind solche Diebstähle oft auch im Rahmen der sogenannten Außenversicherung mit enthalten.
Dies war der letzte Teil aus der Serie zu den Reiseversicherungen. Sollten Sie eine Versicherung vermisst haben, so schreiben Sie mir einfach kurz eine eMail, oder schreiben Sie einfach einen entsprechenden Kommentar. Gerne werde ich auch diese Versicherung zum Thema eines Artikels machen.
Immer gut Versichert!
Siegmar
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