Auch freiberufliche Künstler können einen Riester-Vertrag abschließen. Um jedoch in den Genuss der Riester-Rente zu kommen, müssen die freiberuflichen Künstler eine Voraussetzung erfüllen. Welche das ist, erfahren Sie hier:
Die Voraussetzung, dass freiberufliche Künstler einen Riester-Vertrag abschließen können ist: Sie sind als Mitgleid der Künstlersozialkasse KSK pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Viele Künstler und Publizisten, die freiberuflich ihr Einkommen verdienen, kommen somit sehr einfach in den Genuss der staatlichen Förderung in Form der Riester-Rente. Somit können Sie auch voll von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren.
Der eigene Beitrag zur Riester-Rente muss zusammen mit den Zulagen vom Staat vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen; jedoch höchstens aber 2.100 EUR im Jahr. Der Riester-Zuschss liegt dann bei 154,00 EUR Grundzulage, ergänzt um 185,00 EUR je Kind mit der Kinderzulage. Die Beiträge zur Riester-Rente können dann noch im Zuge der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug größer als die gewährten Riester-Zulagen, wird die Differenz erstattet.
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