Wenn Sie im Garten ein teures Kustwerk stehen haben, sollten Sie sich Gedanken um den Versicherungsschutz machen. Nach dem Urteil des Amtsgericht München (Aktenzeichen: 251 C 1997 1/06) ist ein Kunstwerk nicht über die Hausratversicherung geschützt.
In dem verhandelnden Fall war eine Skulptur im Garten bei einem Sturm schwer beschädigt worden. Den Schaden in der Höhe von rund 4.500 EUR wollte die Gesellschaft der Hausratversicherung des Klägers jedoch nicht begleichen, da die Hausratversicherung nur Gegenstände versichere, die sich am Versicherungsort befänden. Anders als Antennen oder Markisen, gehört der Garten nicht zu diesem Versicherungsort. Ergebnis: der Kunstliebhaber musste seinen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.
Versicherung- Tipp Hausratversicherung
Prüfen Sie den Leistungsumfang Ihrer aktuellen Hausratversicherung. In der Hausratversicherung ist oft teure Zusatzbausteine wie z.B. Glasversicherung, Fahrradversicherung, etc. mit enthalten, die oft nicht benötigt werden. Überprüfen Sie auch die Versicherungssumme, da bei einer Unterversicherung Sie bei einem Schaden von der Versicherungsgesellschaft sich eine Minderung anrechnen lassen müssen.
Beachten Sie aber auch ganz besonders besondere Vermögenswerte, wie z.B. Kunst, teure Möbel, etc. und nehmen Sie diese Wertgegenstände individuell mit in den Versicherungsumfang auf, dass Sie im Schadensfall nicht darauf sitzen bleiben.
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Der Schutz der eigenen vier Wände und der darin befindlichen Gegenstände ist natürlich immens wichtig. Um diesen Schutz zu gewährleisten gibt es eine Fülle von Hausratversicherungen“>Zusatzversicherung.
Ein Blick auf das Angebot kann nicht schaden…Ich war zumindest zufrieden.