Wenn Sie im Garten ein teures Kustwerk stehen haben, sollten Sie sich Gedanken um den Versicherungsschutz machen. Nach dem Urteil des Amtsgericht München (Aktenzeichen: 251 C 1997 1/06) ist ein Kunstwerk nicht über die Hausratversicherung geschützt.

In dem verhandelnden  Fall war eine Skulptur im Garten bei einem Sturm schwer beschädigt worden. Den Schaden in der Höhe von rund 4.500 EUR wollte die Gesellschaft der Hausratversicherung des Klägers jedoch nicht begleichen, da die Hausratversicherung nur Gegenstände versichere, die sich am Versicherungsort befänden. Anders als Antennen oder Markisen, gehört der Garten nicht zu diesem Versicherungsort. Ergebnis: der Kunstliebhaber musste seinen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.

Versicherung- Tipp Hausratversicherung 

Prüfen Sie den Leistungsumfang Ihrer aktuellen Hausratversicherung. In der Hausratversicherung ist oft teure Zusatzbausteine wie z.B. Glasversicherung, Fahrradversicherung, etc. mit enthalten, die oft nicht benötigt werden. Überprüfen Sie auch die Versicherungssumme, da bei einer Unterversicherung Sie bei einem Schaden von der Versicherungsgesellschaft sich eine Minderung anrechnen lassen müssen.

Beachten Sie aber auch ganz besonders besondere Vermögenswerte, wie z.B. Kunst, teure Möbel, etc. und nehmen Sie diese Wertgegenstände individuell mit in den Versicherungsumfang  auf, dass Sie im Schadensfall nicht darauf sitzen bleiben.

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