Es ist nun so weit. Das Kabinett hat nun die geförderte Riester Wohnrente beschlossen.
Selbstgenutztes Wohneigentum kann nun in die Altersvorsorge mit einbezogen werden. Das Kabinett der Bundesregierung hat nun nach gut zweijähriger Verhandlungen für die Eigenheim-Rente, das sogenannte “Wohn-Riester” beschlossen. Nach dem Beschluss kann angesammeltest Geld nun aus einem Riester-Rente Vertrag komplett entnommen werden, um schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf zu finanzieren. Auch die Tilgung von Darlehen soll nun direkt gefördert werden.
Selbst genutzte Immonbilien gehörten bis dato nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente. Für viele stellt jedoch das mietfreie Wohnen im Alter eine vergleichbare Geldrente (in Höhe der Mietersparnis) dar.
Nach dem Entwurf können nun bis zu 100 Prozent des angesparten, steuerlich geförderten Riester-Kapitals für die selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden ( Immobilienfinanzierung ). Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht vor beginn der Rente zurückzahlen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung verwendeten Gelder als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die gewährten Riester-Zulagen sollen komplett für die Tilgung der Darlehenssumme verwandt werden dürfen.
Die Pläne der Bundesregierung kann man als guten Schritt bezeichnen, da er die private Altersvorsorge auf ein noch breiteres Fundament stellt. Bei der Konzeption der persönlichen Vorsorgestrategie kann nun auf ein breiteren Mix zurück gegriffen werden. Es sollte jedoch nicht alles”auf eine Karte” gesetzt werden - empfehlenswert ist ein ausgewogener Mix aus Immobilienvermögen, Investmentfonds, sowie auch Lebens- und Rentenversicherungsvermögen.
relevante Links:
- Riester-Rente
- Immobilienfinanzierung
- Investmentfonds
- Lebensversicherung | britische Lebensversicherung
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