Wohn-Riester ist von der Koalition beschlossen
30. März 2008 von Versicherung vergleich
Die Koalitionsspitzen haben am 26. Februar 2008 eine Einigung beim geplanten Eigenheimrentengesetz erzielt. Die Integration der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge sei ein wichtiger Baustein des Konzeptes, nach Ansicht der Koalition. Die Koalition hat hierzu einige Pinkte festgelegt, die im nachfolgenden kurz aufgeführt sind:
- Mit den Riester-Zulagen wird auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften gefördert. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung auch selbst genützt wird.
- Die Beiträge in der Startphase sind steuerfrei. In der Auszahlungsphase hingegen werden die Leistungen besteuert (nachgelagerte Besteuerung).
- Das steuerlich geförderte Kapital wird in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst.
- Die Sparer können zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden, ob Sie die Steuerschuld auf einen Schlag begleichen – dann müssen sie nur 70% des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz begleichen – oder aber sie begleichen die Steuerschuld über einen längeren Zeitraum (hier sind bis zu 23 Jahre möglich).
- Die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung, nicht der Nutzungswert.
- Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleichrangig behandelt, wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für die Tilgungsbeiträge müssen daher zu 100% für die Kredittilgung eingesetzt werden.
- Bereits staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen können für einen Teil der Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwendet werden. Gleiches gilt natürlich auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Diese „Entnahmemöglichkeit“ wird auch für den Beginn der Auszahlungsphase vorgeschlagen, um hierüber eine selbst genutzte Immobilie voll zu entschulden. Hier ist eine Rückzahlung des Entnahmebeitrags natürlich nicht mehr zwingend erforderlich.
- Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien und Genossenschaftsanteilen gehören daher künftig zu den geförderten Anlageprodukten. Durch diese Möglichkeit können nun Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften eine geförderte Altersvorsorge anbieten.
- Wohnbauprämien sollen künftig nur noch gewährt werden, wenn die gesparte Kapital auch wirklich in eine Wohnimmobilie investiert wird.
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