Rürup-Rente, was ist das?
Was Sie über die Rürup-Rente wissen sollten.
Die Rürup-Rente gibt es seit dem 01.01.2005, als das Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde. Im Zuge der Einführung des Alterseinkünftegesetzes wurde unter anderem die betriebliche Altersvorsorge gestärkt, die Riester-Rente für Männer und Frauen gleichgestellt und die weitere Form der Altersvorsorge, die sogenannte „Rürup-Rente“ eingeführt.Seit 2005 werden für alle Steuerpflichtigen, hierzu zählen auch für nicht rentenversicherte Selbständige oder Pflichtversicherte in eigenständigen berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge schrittweise steuerfrei gestellt. Der Startbetrag der Steuerfreistellung begann in 2005 mit zunächst 12.000 EUR. Dieser Betrag wird um jährlich um 400 EUR angehoben bis auf 20.000 EUR im Jahr 2025. Für Verheiratete ist der maximale Betrag 40.000 EUR.
Im Gegenzug dafür wird es zu einer ebenso schrittweisen Einführung einer „nachgelagerten Besteuerung“ kommen. Das hat zur Folge, dass die Renten versteuert werden müssen, wenn Sie ausgezahlt werden also im Ruhestand. Der steuerpflichtige Teilbetrag hängt vom Beginn der Rente ab und steigt ab dem Jahr 2005 von 50 Prozent stufenweise für jeden neuen Rentner-Jahrgang an. Für die nächsten 15 Jahre beträgt der jährliche Steigerungssatz 2 Prozent. Ab 2020 bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente dann um jährlich nur einen Prozentpunkt. Wer dann ab 2040 in Rente geht, für den ist die dann die gesamte Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Dass die private Altersvorsorge heute unverzichtbar ist, dürfte sich rumgesprochen haben. Klar ist aber auch, dass die Vorsorgelücke allerdings auch schon vor der Rentenreform bestand. Die Versorgungslücke ist durch eine private Altersvorsorge zu schließen. Wie hoch die Rentenlücke ist, und in welcher Form diese in Ihrem Fall am Besten geschlossen werden kann, muss in einem individuellen Beratungsgespräch durch einen Versicherungsmakler geprüft werden. Das Konzept ist abhängig von Ihren persönlichen Einschätzungen und Ihrer Lebensperspektive, sowie Ihren finanziellen Möglichkeiten.
Die Rürup-Rente bietet sehr große Vorteile, da jeder Steuerpflichtige ab 1.1.2005 sehr hohe Beiträge für die private Altersvorsorge zurücklegen kann und dies steuerlich gefördert wird. Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente ist, dass sämtliches Kapital der Rürup-Rente keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II findet, sowie auch Hart IV geschützt ist.
Wo es Vorteile gibt, gibt es natürlich auch Nachteile. Der Nachteil der Rürup-Rente ist, dass die Vorschriften noch wesentlich restriktiver sind als bei der bekannten Riester-Rente. Der Zugriff auf das gesamte Kapital ist vor dem 60. Lebensjahr nicht möglich. Darüber hinaus ist die Rürup-Rente nicht vorzeitig kündigbar, das Kapital ist nicht vererbbar noch beleihbar. In der Rentenphase ist je nach Eintrittsalter die gesamten Erträge aus der Rente zu versteuern. Ein weiterer Nachteil ist, dass sowohl Arbeitgeber-, als auch Arbeitnehmerbeiträge bei der steuerlichen Förderung berücksichtigt werden. Für einen Arbeitnehmer sind daher geringere Beträge steuerlich geltend zu machen, wie dies ein Selbstständiger tun kann.
Es könnte daher für viele (vor allem jüngere Menschen) empfehlenswert sein, Geld in Aktien oder Investmentfonds anzulegen, wenn eine entsprechend höhere Rendite zu erwarten ist. Das gilt zumindest für einen Teil der Altersvorsorge. Für Selbständige, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, ist dieser Weg der privaten Altersvorsorge aufgrund steuerlicher Anrechnung der Beiträge rentabler, da sie weder eine Riester-Rente noch eine betriebliche Altersvorsorge möglich ist.
Ein genannter Nachteil ist, wie oben bereits erwähnt, dass die Rürup-Rente nicht vererbbar ist. Das hat zur Folge, dass bei Tod des Sparers vor dem 60. Lebensjahr, die gesamten Beiträge auf die Gesellschaft übergehen. Hierfür gibt es jedoch interessante Zusatzvereinbarungen mit den Versicherungsgesellschaften die ermöglichen, dass eine entsprechende Auszahlung für die Hinterbliebenen sicherstellt. Informieren Sie sich bei Ihrem kompetenten Versicherungsmakler
zur Beratung Rentenversicherung / Rürup-Rente.
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