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Was Sie über die Basisrente / Rüruprente wissen sollten


Hintergrundinformationen zur Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.



RentenversicherungBei der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, handelt es sich um eine freiwillige, private Leibrente, die durch hohe Steuervergünstigungen gefördert wird. Sie ist ein privates Vorsorgeprodukt , das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert, und ist für Selbstständige und Freiberufler gedacht, denen bisher keine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für das Alter zur Verfügung stand. Die Basisrente ist auch für angestellt Beschäftigte und insbesondere für altere Sparer interessant.

Anders als bei der Riester Rente fördert der Staat die Basisrente ausschließlich über hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Es gibt keine staatliche Zulage. Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig. Sie können im Rahmen der Altersvorsorge als steuermindernd abgezogen werden. Verträge werden bislang ausschließlich von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten. Bei Rentenbeginn mit frühestens 60 wird die Garantierente lebenslang monatlich ausgezahlt. Stirbt der Versicherte vorzeitig, werden nur dann Leistungen weiter ausgezahlt, wenn eine Hinterbliebenenvorsorge mitversichert wurde.

Lohnend ist die Basisrente für ältere Sparer, die einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand hohe Beiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen, das der Besteuerungsanteil dauerhaft niedriger sein kann als der abzugsfähige Prozentsatz der geleisteten Beiträge. Bei der Sofortrente zahlt er einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Förderung hilft, die aktuelle Steuerbelastung zu senken.

Für Selbstständige ist diese Form der Altersvorsorge interessant, weil die Beitragshöhe flexibel ist. Man kann die Basisrente notfalls kündigen. Die bereits eingezahlten Beiträge erhält man aber nicht unmittelbar zurück. Bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn verzinst sich bis zur Kündigung angesparte Vorsorgevermögen weiter und wird als reduzierte Rente ausgezahlt.

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