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Was tun, wenn die Versicherung kündigt


Strategien gegen den Rausschmiss



Um neue Kunden zu gewinnen, sind Versicherungen meist sehr bemüht. Wenn jedoch der Versicherungsfall eintritt, wollen die Versicherungen die Kunden mitunter gerne auch wieder los werden. Von diesem Trend sind hauptsächlich die Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Rechtschutzversicherung sowie die Autoversicherung betroffen.

Warum kündigen Versicherungen die Police?


Die meisten Versicherungsverträge sehen vor, dass nach einem Schaden sowohl der Kunde sowie auch die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen können. Die entspricht einer außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrages. Wie vermehrt festzustellen ist, machen die Versicherungsgesellschaften immer öfters von ihrem Recht Gebrauch. In der Branche spricht man dabei von „Sanierung der Bestände“. Zum Sanierungsopfer kann auch jeder unbescholtene Kunde, auch wenn er regelmäßig und pünktlich seine Versicherungsprämie bezahlt, werden. Oft reichen hier zwei bis drei Schadensfälle innerhalb einer kurzen Zeit.

Das Argument der Versicherungen sind höhere Kosten. Die Rechtschutzversicherung verweist auf gestiegene Anwaltskosten. Bei der Wohngebäudeversicherung hingegen wird auf die höheren Kosten der vergangenen Jahre aufgrund der Unwetterereignisse (Sturmschäden, Überschwemmungen, etc.) verwiesen. Bei der Hausratversicherung sind es unter anderem der zum Teil marode Stand der Wasserleitungen in Altbauten, die bei ca. 18 Millionen Wohngebäuden vermutet werden, so Experten.





Was tun bei einer Kündigung durch die Versicherung?


Wenn ein Kunde die Kündigung seiner Versicherung erhält, ist dies erst mal bitter. Viele Versicherungen sind für den Kunden unverzichtbar, wie z.B. eine Wohngebäudeversicherung mit einer eingeschlossenen Feuerversicherung, die in der Regel Kreditgeber bei einer Baufinanzierung fordern. Das Problem der Kunden ist insbesondere auch, dass sie nur schwer einen neuen Versicherungsschutz wieder bekommt. In den Anträgen zum Abschluss der denen Policen muss in der Regel angegeben werden, ob bereits eine Versicherung bestand, ob bereits ein Schadensfall vorlag, wer den Vertrag gekündigt hat, und so weiter. Richtiges handeln ist in dieser Situation extrem wichtig. Nachfolgende Punkte und Möglichkeiten sollten Sie dabei können:

- Prüfen Sie zuerst, ob due Kündigung wirksam ausgesprochen wurde. Besonders zu beachten ist hierbei die Monatsfrist. Hier kann es mitunter passieren, dass die Kündigung erst nach Ablauf der Frist ankommt.

- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Prüfen Sie, ob evtl. durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung der Versicherungsvertrag verlängert werden kann.

- Prüfen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob der Vertrag bei Vereinbarung einer neuen Prämie den Vertrag verlängert werden kann.

- Prüfen Sie, ob Sie das Versicherungsfallrisiko selbst reduzieren können, z.B. durch eine Modernisierung des Wasserleitungsnetzes ( Beispiel für eine Hausratversicherung).

- Hohlen Sie schnellst möglichst neue Versicherungsangebote ein. Unsere Versicherungsvergleiche sind Ihnen hierbei eine große Hilfe.

Wann Sie mit Ihrer Versicherung keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses vereinbaren könne, zumindest nicht zu akzeptablen Konditionen, sollten Sie als letzten Punkt versuchen, ob eine Vereinbarung möglich ist, dass die Kündigung durch Sie ausgesprochen wird. Durch diese Vereinbarung können Sie bei dem Antrag der Anschlussversicherung dann getrost angeben, dass Sie den Vertrag gekündigt haben – ein Makle weniger aus Sicht der neuen Versicherung.


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