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Wie Sie der Abgeltungssteuer mit Investmentfonds entfliehen können


... wenn Sie schnell reagieren



Den Termin 1. Januar 2009 sollten sich Privatanleger schon jetzt rot im Kalender markieren. Ab diesem Termin wird die bereits beschlossene Abgeltungssteuer eingeführt. Der Grund für die Einführung durch den Gesetzgeber war im Wesentlichen die Vereinheitlichung der privaten Kapitalerträge. Die neue Besteuerungsart bedeutet für viele Kapitalanleger eine erhebliche Steuermehrbelastung. Wer sich jetzt richtig informiert, hat jedoch die Möglichkeit, das aktuelle Steuerrecht sich auf Jahre hinaus zu sichern. Noch ist also aktuell Zeit zum Handeln.

Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 gilt eine Übergangsfrist, die für die meisten Wertpapierarten gilt. Deswegen ist aktuell aktives Handeln angesagt um durch passende Investitionen die jetzige Steuerfreiheit von Kursgewinnen langfristig zu sichern.

Dier Kernpunkte der Abgeltungssteuer ist, dass es keine Steuerfreiheit mehr für Kursgewinne aus Kapitalanlagen in Aktien, Renten, Fonds und/oder Zertifikaten gibt. Stattdessen werden zukünftig sämtliche Erträge / Einkünfte aus den Anlagen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% belastet, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Auch die bis dato dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende Dividenden werden nun nicht mehr nur zur hälfte Besteuert, sondern komplett. Die neu Steuer hat aber einen Vorteil. Mit der Abführung der Abgeltungssteuer ist die komplette Steuerschuld für dieses Teileinkommen komplett abgegolten.



Die Frage, die sich Privatanleger stellen sollten ist, was kann getan werden? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Steuerbelastung weitestgehend zu senken?

Die Übergangsregelung um Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer bietet Ihnen eine riesige Chance. Wenn der Investor bis zum 31.12.2008 anlagen wie z.B. Investmentfonds kauft, kann die Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne vermieden werden. Es lohnt sich deswegen, auf diese Weise die günstige steuerliche Altregelung zu sichern. Im Vergleich zu einer Anlage ab 2009 können im direkten Vergleich, je nach Berechnungsgrundlage, eine steuerliche Belastung in Höhe von rund 28% gespart werden. Deswegen lohnt es sich, unverzüglich eine unabhängige Investmentberatung aufzusuchen.

Bei der langfristigen Optimierung des Vermögens sollen vor allen Dingen gute Investmentfonds eingesetzt werden. Der Vorteil von Investmentfonds ist, dass innerhalb des Fonds erworbene Kursgewinne, abgeltungssteuerfrei sind. Zu beachten ist jedoch, dass diese nicht ausgeschüttet werden, sondern wiederangelegt, d.h. thesauriert werden.

Die Abgeltungssteuer in Fakten:
- Die Abgeltungssteuer wird auf alle Kapitaleinkünfte erhoben. Als Kapitaleinkünfte gelten auch Kursgewinne von Wertpapieren, die ab 2009 erworben wurden
- Die Abgeltungssteuer soll zum 1.1.2009 in Kraft treten
- Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25%. Hinzukommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% und ggf. noch die Kirchensteuer.
- Der Sparerpauschalbetrag liegt für Ledige bei 801 EUR; bei Verheirateten bei 1.602 EUR. Ein weiterer Ansatz von Werbungskosten ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
- Die Versteuerung der Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft.
- Die Steuerfreiheit von Kursgewinnen, nach Ablauf der Spekulationsfrist, wird abgeschafft.

Weitere Informationen, sowie eine unabhängige und kompetente Beratung, wie Sie der Abgeltungssteuer entfliehen können, können Sie im Zuge unserer Investmentberatung anfordern. Die Beratung ist für Sie selbstverständlich absolut kostenlos und unverbindlich. Fordern Sie Ihre Investmentberatung hier an: Beratung zu Investmentfonds


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